Arbeitnehmer bis 31.10.-bekommt im Sept. EPP, ab 1.11. Rentner-bekommt 300€ RentEPP, also insgesamt 600€.Rentner mit Einkünften (Nebenjob, Solaranl.) erhalten 600€-richtig? Was wird dagegen unternommen?
Sehr geehrter Herr Heilmann, vielen Dank für die Rückantwort.
Unter bestimmten Umständen bekommen manche Personen 2x Epp, Sie schreiben, niemand ist 2x berechtigt. Es gibt eine Berechtigung aus der Epp und eine aus der RentEpp bei bestimmten Voraussetzungen -völlig legal soweit ich weiss. Ist das richtig? Wenn ja, ist das verfassungsrechtlich vertretbar? Ist das Gleichbehandlung? Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau P.,
vielen Dank für Ihre erneute Frage, in der Sie sich mit Energiepreispauschale (EPP) auseinandersetzen.
In Ihrer vorangegangenen Frage an mich sprachen Sie von „nur“ Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und „nur“ Rentnerinnen und Rentnern, und ich nahm an, Sie würden auf die Möglichkeit hinauswollen, dass jemand angestellt ist und nebenbei noch freiberuflich tätig. Bei solchen Ausnahmen werden Doppelzahlungen durch das Finanzamt korrigiert. Erst durch Ihr Rechenbeispiel jetzt kann ich nachvollziehen, auf welchen Fall Sie sich beziehen. Mithin Fälle, in denen eine Person die EPP als Arbeitnehmer erhält, sodann in Rente geht und die Pauschale noch einmal als Rentner bezieht. Damit entsteht einmal eine Anspruchsberechtigung als Erwerbstätiger und einmal als Rentenbeziehender. Hierbei seien die beiden Leistungen und Anspruchspositionen getrennt voneinander zu betrachten und würden sich nach Angaben des zuständigen Ministeriums gegenseitig nicht ausschließen.
Erst wurden Rentnerinnen und Rentner durch die Bundesregierung gar nicht berücksichtigt, erst auf Druck aus der Union hin und nun kommt es in manchen Fällen zu Mehrfachzahlungen. Das Gesetz der Bundesregierung ist hinsichtlich der Schaffung einer doppelten Berechtigung handwerklich schlicht mangelhaft. Ein solches Vorgehen hat die Union auch ganz klar kritisiert. Aus meiner Sicht wäre hier eine Korrektur durch die Ampel-Koalition geboten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Heilmann