Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Thomas Heilmann
CDU
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Frage von Marion S. •

Änderung Tierschutzgesetz: Warum beinhaltet dieses nicht ein Verbot von Langstrecken-Tiertransporten in Länder außerhalb der EU?

Sehr geehrter Herr Heilmann,
im Herbst wird ein neues
Tierschutzgesetz verabschiedet

Warum fehlt ein Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen?

Warum gibt es kein Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln?

Wann kommt ein Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“?

Warum gibt es kein Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch?

Warum gibt es noch immer kein Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll!??

Und warum fehlt das Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich?

Warum geschieht hier nichts???

Beste Grüße

Marion S.

Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau S. 

vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie sich mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes durch die Bundesregierung auseinandersetzen.

Vorab kurz zum Sachstand: Der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 eine umfassende Stellungnahme und Änderungsvorschläge zum Tierschutzgesetz an die Bundesregierung übermittelt. Als nächstes befasst sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme des Bundesrates. Sie leitet im Anschluss den Gesetzentwurf zusammen mit ihrer Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrates an den Bundestag weiter. Dies gilt es abzuwarten. Die Diskussionen innerhalb der federführenden Fraktionsarbeitsgruppe Landwirtschaft auch für die 2. und 3. Lesung des Gesetzes nach der Sommerpause haben jedoch bereits begonnen. Gerne nehme ich daher Ihr Anliegen auf und leite es an die fachlich zuständigen Kolleginnen und Kollegen in unserer Fraktion weiter.

Im Allgemeinen gilt: Aus Sicht der CDU/CSU hat Deutschland eines der besten Tierschutzgesetze der Welt. Tierschutzthemen müssen wir noch stärker im Einklang mit unseren europäischen Nachbarn harmonisieren. Die Standards unserer Nutztierhaltung, Bedingungen für Tiertransporte, Heimtierhandel oder der illegale Welpenhandel lassen sich nur gemeinschaftlich in der EU wirksam regeln. 

Trotzdem möchte ich noch einige Worte zur aktuellen Fassung des Gesetzesentwurfes verlieren: Die Novellierung des Tierschutzgesetzes in der vorliegenden Form ist wenig zielführend unverhältnismäßig. Für die Unionsfraktion steht daher fest, dass wir eine Politik, die sich dermaßen gegen die in ihrer großen Masse verantwortungsvollen Tierhalterinnen und Tierhalter richtet, nicht akzeptieren werden. Die aktuelle Fassung des Gesetzesentwurfes lehnen wir daher ab. Die aktuell noch von der Bundesregierung vorgesehenen Änderungen haben aber insbesondere spürbare einseitige negative Folgen für die heimische Landwirtschaft in Deutschland, wie deutlich mehr Bürokratie und höhere Kosten für die Tierhalter. In der Folge wird unsere landwirtschaftliche Erzeugung weiter ins Ausland ausgelagert. Das ist weder im Sinne unserer Landwirtschaft noch des Tierschutzes.

Lassen Sie mich abschließend noch auf einige der von Ihnen konkret angesprochenen Punkte eingehen: 

  • Vieles, wie der von Ihnen angesprochene Paragraf 11 (Qualzucht), erscheint mir in der Neuregelung nicht zu Ende gedacht. Dies zeigt deutlich, dass die Ampelkoalition sich selbst nicht einig ist. Das Tierschutzgesetz enthält bereits ein Qualzuchtverbot, das für alle Wirbeltiere gilt. CDU und CSU setzen sich darüber hinaus für ausgewogene Zuchtziele bei der Zucht von landwirtschaftlich genutzten Tieren ein. 
  • CDU und CSU setzen sich für die Verbesserung der Tierhaltung in ganz Europa ein. Dazu gehört, dass die Tiere sich möglichst frei bewegen können. In Deutschland ist noch unter der CDU/CSU-geführten Bundesregierung der Ausstieg aus der Kastenstandhaltung beschlossen worden. Ein generelles Verbot der Anbindehaltung von Kühen sehen wir nicht als notwendig an, da Anbindehaltung ein Auslaufmodell ist. Neue Milchviehställe werden immer als Laufställe gebaut. Wir halten ein Verbot auch nicht für sinnvoll, da hiervon insbesondere kleinstrukturierte Milchviehbetriebe negativ betroffen wären. Statt sie zur Betriebsaufgabe zu zwingen, wollen wir kleine Familienbetriebe in ihrem Weg in zukunftsfähige Handlungsformen unterstützen.
  • Unser Ziel ist, dass möglichst wenig und kurze Tiertransporte stattfinden. Gleichzeitig brauchen wir wirkungsvollere Verbesserungen beim Transport von Tieren. Wir begrüßen den Vorschlag der EU-Kommission dazu.

Es passiert also entgegen Ihrer Annahme einiges im Tierschutz - auch wenn im Gesetzesentwurf der Ampel noch viel Luft nach oben ist und einige Regelungen den Tierschutz nur bedingt voranbringen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Heilmann

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