Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Thomas Heilmann
CDU
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Frage von Katrin K. •

Frage an Thomas Heilmann von Katrin K. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Sehr geehrter Herr Heilmann,

als Bürgerin in Ihrem Bundestags-Wahlkreis und angesichts des mindestens fragwürdigen Geschäftsgebahrens einiger Ihrer Parteikollegen möchte ich mich den Fragen von Martin Peters (19.3.21), Thomas Scholler (6.4.21) und Benedikt Schuler (14.4. und 7.5.21) anschließen.

- Ist die Liste Ihrer Nebentätigkeiten und Beteiligungen auf Abgeordnetenwatch aktuell?
- Sind Sie gewillt, die Einkünfte aus Ihren Nebentätigkeiten offenzulegen?
- Mit welcher Begründung haben Sie am 26.3.21 gegen den Antrag auf neue Transparenzregelungen für Abgeordnete gestimmt?
- Falls Sie im September erneut ein Bundestagsmandat erhalten sollten: Welche Reformen planen Sie, um die Nebeneinkünfte von Abgeordneten – und vor allem daraus resultierende Interessenskonflikte – für Ihre Wähler transparenter zu machen?

Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Krause,

vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie sich mit dem Thema Offenlegung von Nebeneinkünften und Nebentätigkeiten auseinandersetzen.
Mein Fall liegt etwas anders, als Ihre Fragen nahelegen. Nebentätigkeiten übe ich nicht aus, schon gar keine bezahlten. Wenn Sie meine - selbstverständlich ehrenamtliche - Funktion im Aufsichtsrat im gemeinnützigen Save the Children e.V. als Nebentätigkeit einstufen, dann beschränke ich mich darauf und auf meine Tätigkeit als Politiker.
Insofern habe ich keinerlei Nebeneinkünfte aus Nebentätigkeiten. Deshalb steht auf der Bundestagsseite auch präzise eine Null - für keine Einkünfte. Selbstverständlich sind meine Angaben korrekt, abgeordnetenwatch übernimmt sie vom Deutschen Bundestag. Dabei ist die Überschrift “Nebentätigkeiten” m.E. irreführend, weil darunter dann auch rein passive Beteiligungen aufgelistet sind, die schon nach dem Wortlaut nicht als “Tätigkeit” einzustufen sind.
Als Gründer von verschiedenen Unternehmen habe ich mir ein Vermögen erarbeiten können - vor (!) der Übernahme von politischen Ämtern. Mein Vermögen macht mich persönlich unabhängig und ich lasse es seit neun Jahren von einem Dritten, namentlich Jochen Beutgen, fremd verwalten, das heißt ich kümmere mich nicht selbst, habe keine Funktionen und treffe auch keine Entscheidungen. Natürlich verzinst sich ein Vermögen und insofern habe ich andere Einkünfte zusätzlich zu meinen Diäten. Diese Zuflüsse kommen aber unabhängig von dem, was ich politisch entscheide oder sonst mache, und bleiben, selbst wenn ich versterbe. Dann gehen sie an meine Kinder.
Meine Beteiligungsverhältnisse habe ich nach meinem Einzug in den Bundestag dem Bundestagspräsidenten schriftlich angezeigt. Die Bundestagsverwaltung entscheidet dann (bislang nach den bisherigen Regeln, die sich allerdings ändern werden- dazu unten), welche Beteiligungen sie veröffentlicht und welche nicht. Ich selbst habe nicht nur mehr angezeigt, sondern auch mehr veröffentlicht. Sie finden nicht nur aktuelle, sondern auch frühere (die ich oft seit über 10 Jahren gar nicht mehr habe) Beteiligungen seit Jahren auf Wikipedia, auf meiner Webseite und in zahllosen Artikeln. Auch in meinem jüngsten Buch “Neustaat” stehen sie gleich vorne vermerkt.
Den von Ihnen angesprochenen Antrag habe ich abgelehnt, da die Forderungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Diskussion über mehr Transparenz im Bereich der Nebentätigkeiten und dem 10-Punkte-Plan für mehr Transparenz von CDU und CSU standen. In einigen Punkten hat sich der Antrag mit dem 10-Punkte-Plan überschnitten. Gleichzeitig blieb der Antrag in anderen Punkten hinter unseren Forderungen zurück. Das Parlament stimmte zudem im Juni für einen Gesetzentwurf, der entsprechende Änderungen im Abgeordnetengesetz vorsieht. Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen müssen künftig nach einem Entwurf der Regierungsparteien genauer angegeben werden. Einkünfte von Abgeordneten sind nun anzeigepflichtig, wenn sie im Monat den Betrag von 1.000 Euro oder im ganzen Jahr 3.000 Euro übersteigen. Bisher galt eine Jahresgrenze von 10.000 Euro. Direkte oder indirekte Beteiligungen sowohl an Kapitalgesellschaften als auch an Personengesellschaften werden bereits ab fünf Prozent veröffentlicht. Bisher gilt dies erst ab 25 Prozent und nicht für Vermögensverwaltung. Der Gesetzentwurf erweitert den Regelungsrahmen, innerhalb dessen Abgeordnete ihr Mandat ausüben und sorgt für mehr Transparenz.
Bleiben Sie weiterhin gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Heilmann

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