Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Thomas Heilmann
CDU
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Frage von Tanja M. •

Frage an Thomas Heilmann von Tanja M. bezüglich Medien

Sehr geehrter Herr Heilmann,

ich habe eine Frage an Sie zur anstehenden Umsetzung der europäischen Urheberrechtslinie in Deutsches Recht.
Unterstützen Sie die Bestrebungen des Bundesjustizministeriums bei der Umsetzung, wenn künftig, wie sich nach Zeitungsberichten abzeichnet, zwanzig Sekunden Musik, Film oder Laufbild, tausend Zeichen Text, 250 Kilobyte für Fotos und Grafiken jedem Nutzer und jeder Nutzerin zur öffentlichen Verwendung bis zum Abschluss eines potentiellen Beschwerdeverfahrens haftungsfrei ermöglicht werden sollten? Wie beurteilen Sie meine Sorge, dass dadurch den Rechteinhabern die Kontrolle über ihr Werk entzogen, der Wert ihrer kreativen Leistungen nicht mehr wertgeschätzt und dadurch die in Zeiten von fake-news so dringend benötigte Beibehaltung von Qualität unserer Medienlandschaft beschädigt werden würde.

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Tanja ML

Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie sich mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes auseinandersetzen. Ziel war es, die dringend erforderliche Modernisierung des Urheberrechts und die Anpassung des Urheberrechts an den digitalen Binnenmarkt zu vollziehen. Zunächst sehe ich, dass die Interaktion von Millionen Nutzern und Kreativen über Online-Plattformen für die Meinungsbildung und Kommunikation in unserer Gesellschaft grundlegende Bedeutung besitzt. Aus diesem Grund war ein rechtssicherer Rahmen erforderlich, um diesen Austausch auch zukünftig zu ermöglichen. Die zahlreichen Nutzungsmöglichkeiten urheberrechtlich geschützter Inhalte stellen uns hierbei vor große Herausforderungen. Im Rahmen der Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Inhalte soll eine Plattformverantwortlichkeit eingeführt werden, bei gleichzeitiger umfassender Lizenzierung und Möglichkeiten zur Nutzung von nutzergenierten Inhalten. Rechteinhaber haben damit künftig einen Ansprechpartner, wenn durch die Veröffentlichung nutzergenerierter Inhalte Urheberrechte im Netz verletzt werden.

Sie beziehen sich besonders auf die vorgesehene Geringfügigkeitsschwelle für die rechtmäßige Veröffentlichung von Inhalten. Lädt eine Nutzerin oder ein Nutzer ein Werk hoch und verwendet die jeweilige Plattform Upload-Filter, wird zukünftig für bestimmte Inhalte widerleglich vermutet, dass sie legal sind. Dabei gilt folgendes Verfahren: greift die Vermutung, dass der Inhalt des Uploads legal ist, so wird der Beitrag zunächst veröffentlicht. Der Rechteinhaber wird hierüber informiert und kann dagegen Beschwerde einlegen. Als „mutmaßlich erlaubt“ gelten Inhalte, wenn sie nur sehr geringfügig andere Werke nutzen. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei Filmausschnitten oder Tonspuren bis zu einer Länge von 15 Sekunden, einem Text mit bis zu 160 Zeichen oder einem Foto oder einer Grafik bis zu einer Größe von 125 Kilobyte. Diese Erlaubnis gilt allerdings nur, sofern die genannten Inhalte zu nicht-kommerziellen Zwecken verwendet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Rechtsinhaber die Blockierung von Inhalten verlangt hat. Viele Inhalte auf Upload-Plattformen sind jedoch schon heute lizenziert. Die Nutzer sind also befugt, diese Inhalte im Rahmen ihres „User generated Content“ zu verwenden. Sinn und Zweck dieses Verfahrens ist es, dem Overblocking durch Plattformen zu begegnen und damit aktiv die Meinungsfreiheit zu schützen. Urheber können hierbei ihre Rechte gleich auf mehreren Wegen geltend machen. Vorgesehen sind sowohl Kennzeichnungsmöglichkeiten beim Upload von Inhalten (Pre-Flagging) sowie praktische Beschwerde- und Schlichtungsmöglichkeiten. Weiterhin wurde der „rote Knopf“ für Rechteinhaber geschaffen. Die Rechteinhaber müssen gegenüber der Plattform lediglich erklären, dass sie nicht von einem "mutmaßlich erlaubten" Inhalt ausgehen und dass die fortdauernde öffentliche Widergabe die wirtschaftliche Verwertung des Werkes erheblich beeinträchtigt – die Plattform muss den Inhalt dann sofort blockieren, solange bis das Beschwerdeverfahren abgeschlossen ist.

Unter Abwägung des Interessenausgleichs zwischen Nutzern und Rechteinhabern hat der Deutsche Bundestag und nun auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf zugestimmt. Durch die Schaffung der Plattformverantwortlichkeit, dem Upload-Verfahren und dem roten Knopf sehe keine Gefahr des Kontrollverlustes der Urheber über ihr Werk.
Insgesamt sind die ersten Erfahrungen mit dem neuen Urheberrecht recht erfreulich. Die Befürchtungen sind nicht eingetreten, es gibt sehr viel weniger Streitfälle als erwartet. Die Zahl der Abmahnungen gegenüber Privatnutzern sinkt deutlich und es scheint auf einen gerechten, praktikablen Ausgleich der verschiedenen Interessen hinaus zu laufen. Ich möchte nicht ausschließen, dass wir in Einzelfragen noch einmal gesetzlich nachsteuern sollten, wenn sich Fälle zeigen, die Betroffenen gegenüber nicht gerecht sind. Bleiben Sie weiterhin gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Heilmann

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