Frage an Thomas Heilmann von Jörn-Derek G. bezüglich Recht
Abwägung der Corona-Maßnahmen
Guten Tag Herr Heilmann,
mit den zu erwartenden ansteigenden Erkrankungszahlen (oder definierten Fälle) im Herbst werden nun von der Bundesregierung und von den Ministerpräsidenten wieder eine Vielzahl einschneidender Maßnahmen ausgerufen, die das soziale und wirtschaftliche Leben fast aller Bürger massiv betreffen werden.
Aussagen von Fachleuten lassen erwarten, dass das Beendigen der „Epidemischen Lage nationaler Tragweite“ wohl gut und gerne erst 2022 erfolgen wird; vor allem hier im Zusammenhang mit dem voraussichtlichen Abschluß der angestrebten Impfmaßnahmen.
Meine grundsätzliche Frage an Sie ist nun:
In wieweit habe Sie (oder ihre Fraktion) die Alternativlosigkeit dieser Maßnahmen und, falls klar erkennbar, der zugrundeliegenden Strategie, überprüft ?
Ich möchte mich bei der Beschreibung eines Alternativmodels an der Great Barrington Declaration orientieren: Risikogruppen-Schutz (bei deren Wunsch), die tatsächliche Belastungsgrenze des Gesundheitssystems als akzeptable Grenze für angemessene Verbotsmaßnahmen, normale Hygienemaßnahmen für alle. Risikogruppen waren schon seit Ende Januar definierbar und die frühe Heinsberg-Studie hält in wichtigen Punkten bis jetzt.
Also konkret:
Wie haben Sie sich ein Bild gemacht, ob die anfangs durchgeführten und nun, in anderer Reihenfolge, wiederholten Maßnahmen angemessen waren/sind; vor allem unter Beachtung der Vorgaben des Grundgesetzes und des Rechtsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit ?
Gern würde ich erfahren,
• welche Anfragen Sie (oder ihre Fraktion) hierzu an die Bundes/Landesregierung gestellt haben,
• welche Antworten es hierzu gab, und
• welche Studien Sie (oder ihre Fraktion) ggf. selbst beauftragt haben, falls die Bundes/Landesregierung nicht oder nicht ausreichend geantwortet hat
Das Parlament als Vertretung des Souveräns war schon seit Monaten in der Pflicht, hier zu hinterfragen und ggf. zu handeln.
Mit freundlichen Grüßen,
Jörn-Derek Gehringer
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie sich mit den aktuellen Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie auseinandersetzen. Die Pandemie verlangt uns allen sehr viel ab. Und obwohl ich persönlich einerseits natürlich relativ gut dastehe, ist die Arbeitsbelastung meines Teams und von mir extrem hoch. Deswegen bitte ich um Verständnis, dass ich es nicht schneller geschafft habe, Ihnen zu antworten.
Zum aktuellen Zeitpunkt kann aus meiner Sicht niemand seriös voraussagen, wann die epidemische Lage von nationaler Tragweite wieder aufgehoben werden kann. Voraussetzung für die Ausrufung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist gem. § 5 Infektionsschutzgesetz die Ausbreitung einer bedrohlichen Krankheit in der Bundesrepublik, die eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt. Wichtig ist, die Erklärung einer Pandemie von nationaler Tragweite braucht nicht nur eine Mehrheit im Deutschen Bundestag, sondern unterliegt der vollen Kontrolle der Gerichte. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird zudem laufend überprüft.
Ich selbst habe keine Anfragen an die Bundesregierung veranlasst, vor dem Hintergrund dass wir als Unionsfraktion die Regierungspolitik mittragen. Gleichzeitig kann ich Ihnen versichern, dass die internen Kommunikations- und Informationsstrukturen dies nicht erfordern. Der Austausch funktioniert auf allen Ebenen umfassend. Das parlamentarische Fragerecht an die Berliner Landesregierung steht nur den Mitgliedern des Abgeordnetenhauses von Berlin zu, dem ich nicht angehöre.
Über aktuelle Entwicklungen, Studien und Meinungen informiere ich mich fortlaufend. Hierzu verfolge ich unter anderem die Anhörungen im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages und vollziehe die einzelnen kritischen Stellungnahmen der Sachverständigen nach. Einen guten Überblick zu aktuellen Studien erhalten Sie bei Interesse hier: https://www.ndr.de/nachrichten/info/Podcast-mit-Christian-Drosten-Links-zu-Corona-Studien,corona2636.html. Haben Sie ein glückliches, gesundes und schnell wieder normales Neues Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Heilmann