Frage an Thomas Heilmann von Jens von C. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Heilmann,
auf der EU-Geberkonferenz vom 4. Mai 2020 hat Kanzlerin Merkel als deutschen Beitrag in Höhe von € 525 Mio (von bislang € 7,5 Mrd Gesamt-Finanzrahmen) zugesagt.
Hierzu meine Fragen an Sie:
1.) Aus welchem Ressort-Budget kommen die € 525 Mio?
2.) Ist zu diesem Beitrag ein Parlamentsbeschluss notwendig bzw. vorgesehen?
3.) Welche spezifischen Sachgründe liegen dafür vor, daß die Bundesregierung
7% des Gesamt-Finanzrahmens abdecken wird?
Für Ihre Rückantwort bedanke ich mich bereits an dieser Stelle und verbleibe
mit freundlichem Gruß
J. v. C.
Sehr geehrter Herr von Coburg,
vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie sich mit der EU-Geberkonferenz auseinandersetzen. Zunächst möchte ich um Ihr Verständnis bezüglich meiner etwas verspäteten Antwort bitten. Infolge der Corona-Pandemie haben mich sehr viele, zum Teil sehr persönliche und sehr komplexe Anliegen aus meinem Wahlkreis erreicht. Gleichzeitig ist die Arbeitsbelastung wegen der vielen dringlichen Corona-Gesetze im Moment sehr hoch. Hinzu kommt, dass einige Bundestagskollegen und ich ein neues Buch verfasst haben. Es heißt „Neustaat - Politik und Verwaltung müssen sich ändern”. Mehr Informationen dazu unter : www.neustaat.jetzt. Aus all diesen Gründen hat sich leider die Dauer der Bearbeitung auch Ihrer Anfrage verzögert. Ich bitte um Verständnis.
Zunächst erkundigen Sie sich, ob bezüglich des Beitrags von Deutschland zur EU-Geberkonferenz vom 4. Mai 2020 ein Parlamentsbeschluss erforderlich war. Die Finanzierungszusage in Höhe von 525 Millionen Euro spiegelt sich im Bundeshaushalt wider. Alle Änderungen am Bundeshaushalt müssen vom Bundestag beschlossen werden. Das ist entweder über eine Abstimmung über den regulären Bundeshaushalt oder aber über einen Nachtragshaushalt möglich. Die Mehrausgaben durch die Corona-Pandemie teilen sich auf in unterschiedliche Ressorts. Im ersten Nachtragshaushalt ist ein Gesamtbetrag für „Globale Mehrausgaben Corona-Pandemie“ in Höhe von 55 Milliarden Euro für die Bekämpfung der Folgen des Coronavirus vorgesehen gewesen, in dem auch diese Finanzierungszusage mitunter fällt. Dieser Betrag findet sich im Einzelplan 60 „Allgemeine Finanzverwaltung“ wieder (S. 140: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918100.pdf). Der Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr wurde am 25. März 2020 im Deutschen Bundestag angenommen.
Deutschland beteiligt sich gemeinsam mit 40 Ländern an der Initiative „Global Response“, die internationale Bemühungen bündelt um Diagnostika, Medikamente und Impfstoffe gegen Covid-19 zu erforschen, zu produzieren und gerecht zu verteilen. Der Beitrag Deutschlands ist erforderlich, um die internationale Zusammenarbeit gegen die Pandemie zu fördern und die WHO als wichtiges Organ zu stärken. Bleiben Sie weiterhin gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Thomas Heilmann