Frage an Thomas Heilmann von Herbert H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
1. Werden Sie die Einrichtung einer sogenannten »Europäischen Friedensfazilität« zur Finanzierung von Militäreinsätzen sowie der Ausbildung und Aufrüstung von Streitkräften in Drittstaaten ablehnen?
Werden Sie in dem Fall, dass Deutschland der »Europäischen Friedensfazilität« zustimmt ...
2 ... sich dafür einsetzen, dass die Finanzierung und Lieferung von Waffen, Munition und anderer Kampfausrüstung durch die »Friedensfazilität« explizit ausgeschlossen werden?
3 ... sich dafür einsetzen, dass die Finanzierung und Lieferung von Kleinen und Leichten Waffen sowie der zugehörigen Munition durch die »Friedensfazilität« explizit ausgeschlossen werden?
4 ... darauf bestehen, dass die Nutzung der »Friedensfazilität« nicht den Prinzipien des Gemeinsamen Standpunktes der EU zur Kontrolle von Rüstungsexporten widersprechen darf?
5 ... sich für eine effektive parlamentarische Überwachung der Maßnahmen im Rahmen der »Friedensfazilität« einsetzen?
6 ... sich für eine effektive Vor-Ort-Kontrolle des Endverbleibs aller im Rahmen der »Friedensfazilität« gelieferten Rüstungsgüter und eine konsequente Ahndung von Verstößen einsetzen?
Sehr geehrter Herr Helle,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie meine verspätete Antwort hierauf.
Die CDU/CSU-Fraktion und ich stehen der "Europäische Friedensfazilität" positiv gegenüber. Die von Ihnen geäußerten Bedenken teile ich nicht.
Deutschland verfügt über sehr strikte Exportkontrollvorschriften im Kriegswaffenkontrollgesetz und Außenwirtschaftsgesetz ("keine Waffenlieferungen in Krisengebiete"), die auch im EU-Kontext ihre Gültigkeit behalten. Bei der Verabschiedung dieser Gesetze hat der Deutsche Bundestag somit bereits einmal seine parlamentarische Kontrolle ausgeübt. Eine weitere parlamentarische Kontrolle erfolgt auch durch das Europäische Parlament, welches einem Vorschlag für die "Europäische Friedensfazilität" zustimmen muss und diese - wahrscheinlich im Zusammenhang mit der Genehmigung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Europäische Union von 2021 bis 2017 - ausführlich behandeln und diskutieren wird.
Ebenso muss die Bundesregierung bei den Verhandlungen der "Europäische Friedensfazilität" im Rat der Europäischen Union auf die Einhaltung der eingangs erwähnten Exportkontrollvorschriften achten. Auch in diesem Verfahrensstadium bleibt der Deutsche Bundestag informiert und beteiligt. Die Bundesregierung kann also der Fazilität und dem dazu gehörigen Regelwerk im Rat der Europäischen Union nur zustimmen, wenn die Exportkontrollvorschriften auch in der Fazilität gewahrt werden. Da für die Zustimmung des Rates zur Errichtung der "Europäischen Friedensfazilität" das Prinzip der Einstimmigkeit gilt, kann Deutschland auch nicht überstimmt werden.
Die "Europäische Friedensfazilität" selbst beseitig eine bisherige Lücke bei den bereits bestehenden militärischen Trainingsmissionen der EU (sogenannte EUTMs – eine Übersicht finden Sie hier: https://eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-homepage/430/military-…,
Bisher konnte neben der Ausbildung selbst nämlich das für die Ausbildung erforderliche Material nicht zu Verfügung gestellt werden. Diese echte Fähigkeitslücke der gemeinsamen europäischen Außen- und Sicherheitspolitik soll mit der Fazilität beseitigt werden.
Mit diesem wichtigen Instrument stärkt die EU ihre Handlungsfähigkeit in der Außen- und Sicherheitspolitik weiter und nimmt ihre Rolle als globaler Akteur wahr.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit sehr gerne zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund und mit freundlichen Grüßen
Thomas Heilmann