Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Thomas Heilmann
CDU
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Frage von Petra K. •

Frage an Thomas Heilmann von Petra K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Heilmann,

warum hat die CDU den Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion für ein weitreichendes „Medieninformationszugangsgesetz“ abgelehnt? Jetzt kommen Sie mir nicht mit dem Vorwand der Verfassungwidrigkeit. Auch im Koalitionsvertrag heißt es: ‚Wir bekennen uns zur Medien- und Pressefreiheit: Stärkung von Berufsgeheimnis und Auskunftsrechten‘.

Warum hat die CDU Angst vor Transparenz?

MfG

Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie sich mit dem Medieninformationszugangsgesetz auseinandersetzen. Zunächst kann ich Ihnen versichern, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion keine Angst vor Transparenz hat. Vielmehr sind wir uns der tragenden Funktion und der Bedeutung der Presse vor dem Hintergrund ihrer Informations- und Kontrollfunktion bewusst und bekennen uns klar zur Medien- und Pressefreiheit.
Der von Ihnen angesprochene Vorschlag der SPD umfasst die Einführung eines presserechtlichen Auskunftsanspruchs auf Bundesebene. Aus meiner Sicht sprechen mehrere Punkte gegen eine solche bundeseinheitliche Regelung. Zunächst begründet sich die Idee einer einheitlichen Regelung auf einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013. Hierin hat das Gericht eine Bundeskompetenz für die Gesetzgebung aufgrund einer Annexkompetenz des Bundes bejaht. Diese Entscheidung stieß in der juristischen Lehre zu Recht auf breite Ablehnung. Die Auskunftsansprüche der Presse sind der Materie des Presserechts zuzuordnen, mithin hat der Bund diesbezüglich keine Gesetzgebungskompetenz. Eine entsprechende Regelung würde damit einen Verstoß gegen die grundrechtliche Kompetenzordnung bedeuten. Aus meiner Sicht sprechen damit, vor dem Hintergrund des Föderalismusprinzips, die besseren Gründe dafür, auf eine Regelung des Bundes zu verzichten.
Zudem besteht kein Regelungsbedürfnis, da eine Auskunftspflicht der Bundesbehörden besteht und auch rechtlich abgesichert ist. Dieser Anspruch der Presse kann sich aus Artikel 5 GG ergeben und aus den jeweiligen Landespressegesetzen. Der presserechtliche Auskunftsanspruch wird in einer umfangreichen Rechtsprechung beruhend auf den genannten Rechtsgrundlagen bereits jahrelang judiziert. Damit besteht meiner Meinung nach kein Erfordernis eines Medienzugangsinformationsgesetzes des Bundes.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Heilmann

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