Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Thomas Heilmann
CDU
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Frage von Stefan R. •

Frage an Thomas Heilmann von Stefan R. bezüglich Verkehr

Zum 5G-Netzaubau sind folgende Fakten unstrittig: Ungeklärte Risiken speziell bei Kindern, nicht absehbare Folgen zur Langzeitwirkung, Indizien für Beeinflussung der Gehirn-Durchblutung, der Spermienqualität, DNA-Schädigung/ programmierter Zelltod. Dies erwähnt die Info 049/19 des Wissenschaftlichen Dienstes, die sie sicher erhalten haben
- https://www.bundestag.de/resource/blob/651456/6e823f50f134f303e2197e0c823fac22/WD-8-049-19-pdf-data.pdf (S.9 und 10)

Weltweit verweigern die Rückversicherungen seit 2013 eine Schadensdeckung für Funkstrahlung. Swiss Re warnt vor 5G http://files.newsnetz.ch/upload//3/0/30072.pdf (S.11)

Darf ich Sie konkret nach Ihrer eigenen Meinung fragen: Darf es angesichts dieser Fakten noch einen Grund geben (und welchen), die zahlreichen Forderungen von Experten und renommierten Ärzteverbänden nach einem Moratorium für 5G bis zur zweifelsfreien Klärung NICHT sofort umzusetzen? Jeglicher 5G-Netzausbau vor einer Klärung müsste ja einen wichtigeren Grund haben als der in § 2 GG und § 20a GG gewährleistete Schutz der Bevölkerung und der natürlichen Umwelt.

Gesichert nachgewiesen wurde eine Öffnung der Blut-Hirn-Schranke https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail?newsid=1061 zwar erst an Laborratten, aber eindeutig unterhalb der thermischen Schwelle und weit unterhalb unserer Grenzwerte.

Als gesichert gilt auch die Beeinflussung der Hirnströme am Menschen (Schweizer Bundesamt für Umwelt, zitiert in WD 049/19 Seite 9). Trotzdem kursiert (auch seitens BfU und WD) das irreführende Fazit, 'gesundheitliche Auswirkungen seien nicht eindeutig bestätigt'. Dies impliziert die Auffassung, es sei womöglich gar nicht ungesund, unsere Gehirnströme zu beeinflussen.

Frage 2) Halten Sie persönlich diese Sichtweise für ethisch akzeptabel? Würden Sie ihre eigenen Hirnströme stören lassen? Darf man, nach den Laborratten, die Bevölkerung zum erneuten Nachweis der Störung der Blut-Hirn-Schranke heranziehen?

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reich,

vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie sich mit dem 5G-Netzausbau und den möglichen Folgen beschäftigen. Ziel der 5G-Strategie des Bundes ist es, den Netzausbau und die Entwicklung von 5G-Anwendungen frühzeitig zu unterstützen. Hintergrund ist die Datennutzung der Bundesbürger, bei denen die Mobilfunkgeneration LTE bereits in über 96 Prozent der Haushalte vorhanden ist. Für die Realisierung von Massenkonnektivität im Bereich des Internets der Dinge oder die Realisierung von Echtzeit-Anwendungen muss diese Leistungsfähigkeit des Mobilfunks jedoch weiter gesteigert werden. Dabei bietet 5G gerade auch für die Wirtschaft durch vernetzte Produktionsprozesse und Ressourceneffizienz enorme Innovations- und Wertschöpfungsmöglichkeiten.

Sie führen einige Bedenken gegen den 5G-Netzausbau auf, unter anderem sprechen Sie davon, dass die Öffnung der Blut-Hirn-Schranke nachgewiesen sei und beziehen sich auf ein Experiment mit Laborraten. Hierbei ist es jedoch generell umstritten, ob sich die Ergebnisse von Tierversuchen auf den Menschen übertragen lassen. Wissenschaftler haben weiterhin die Möglichkeit, die Strahlendosis genau zu bestimmen. Mobilfunkstrahlung ist jedoch vom Standort, Empfang und der individuellen Nutzung abhängig. Damit lässt sich die Strahlendosis beim Menschen nicht in gleicher Weise bestimmen. Bei den Tierversuchen wurde zudem der ganze Körper bestrahlt, bei Mobilfunkstrahlung durch Handynutzung konzentriert sich die Strahlung exponiert nur auf Teile des Körpers. Von ortsfesten Sendeanlagen geht im Vergleich hingegen nur eine wesentlich schwächere Belastung aus. Für mich war nach Recherchen überdies nicht nachvollziehbar, inwiefern die von Ihnen zitierte Studie auf gängigen wissenschaftlichen Qualitätskriterien basiert und dementsprechend reproduzierbar ist. Wichtig sind vor allem Studien, die die reale Alltagsbelastung untersuchen und mit einbeziehen, wie viel Strahlung tatsächlich im Alltag von Menschen auftritt.

Der weitere Ausbau der Mobilfunknetze unterliegt im gesamten Bundesgebiet der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die Verordnung basiert auf Immissionsgrenzwerten der international anerkannten Empfehlung der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Die Einführung des Mobilfunkstandards 5G wird transparent unter Beteiligung des Bundesamtes für Strahlenschutz ausgestaltet. Damit soll zu jeder Zeit sichergestellt werden, dass die bestehenden hohen Sicherheitsstandards beim vorbeugenden Gesundheitsschutz in allen Entwicklungsphasen eingehalten werden. Weiterhin sieht die Bundesregierung vor, proaktiv die Auswirkungen der neuen 5G-Technologie sowie der neu aufgebauten Netze zu untersuchen. Der Schwerpunkt liegt hierbei insbesondere auf der Einbeziehung von Kleinzellen und der Beamforming-Technologie, bei der Mobilfunkstrahlen gezielt dorthin geleitet werden, wo man sie benötigt. Hierzu sieht die 5G-Strategie der Bundesregierung eine öffentlich geförderte Forschung vor, die der Bund im Bereich der Wirkung elektromagnetischer Felder unterstützen wird. Damit werden die Rahmenbedingungen geschaffen, um die Frage der Immissionsminderung bereits bei der Entwicklung der Technologie berücksichtigen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Heilmann

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