Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Thomas Heilmann
CDU
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Frage von Ulrich P. •

Frage an Thomas Heilmann von Ulrich P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Heilmann,

in einer Stellungnahme des Sozialverband Deutschland vom 21.03.19 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des IX. und des XII. Buches Sozialgesetzbuch und anderer Vorschriften vom 05.03.2019 (Link: https://www.sovd.de/index.php?id=700274) steht u.a.:

Entgegen früherer Planungen ist die Beschränkung der Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern in der Sozialhilfe im vorliegenden Referentenentwurf nicht enthalten. Dies kritisiert der SoVD und fordert nachdrücklich, den Unterhaltsrückgriff in der Sozialhilfe für unterhaltsverpflichtete Angehörige einzuschränken. Denn ein (drohender) Unterhaltsrückgriff bedeutet für Angehörige von pflegebedürftigen und behinderten Menschen im Alltag eine enorme Belastung, die zusätzlich neben die Sorge um die angehörige Person selbst tritt. Diese belastenden Sorgen treffen besonders Angehörige mit kleinen oder mittleren Einkommen. Bei einem Jahresbruttoeinkommen von unter 100.000 € sollte die finanzielle Heranziehung von Angehörigen zur Finanzierung von Sozialhilfeleistungen daher ausgeschlossen werden. Diese Einschränkung des Unterhaltsrückgriffs sollte sich nicht nur auf Hilfen zur Pflege erstrecken, wie dies im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, sondern für sämtliche Leistungen der Sozialhilfe gelten. Denn viele Betroffene erhalten nicht nur Hilfen zur Pflege, sondern weitere Leistungen des SGB XII. Insoweit bestehen vergleichbare Belastungsmomente für die Angehörigen, denen der Gesetzgeber einheitlich begegnen sollte.

Meine Fragen an Sie, als Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

- warum wurde die entsprechende Passage aus dem Gesetzentwurf genommen?
- werden Sie sich dafür einsetzen, dass die 100.000 Euro Grenze beim Unterhaltsrückgriff nicht nur für Angehörige von Pflegebedürftigen (Hilfe zur Pflege) sondern auch für Angehörige von behinderten Menschen gelten soll (Eingliederungshilfe)?

Bitte dazu um Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

U. P.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre zweite Anfrage, in der Sie sich erneut mit dem Thema der Beschränkung der Unterhaltsheranziehung von Angehörigen von Pflegebedürftigen auseinandersetzen.
Die Beschränkung der Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern in der Sozialhilfe finden sich in dem von Ihnen angesprochenen Referentenentwurf nicht wieder, da der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, keine Regelungen materiell rechtlicher Art in dem Gesetz zur Änderung des IX. und des XII. Sozialgesetzbuches verankern wollte. Die Änderungen sollen rein technischer Natur sein. Die Beschränkung des Rückgriffs auf Einkünfte von Angehörigen Pflegebedürftiger erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro, soll in einem separaten Gesetz noch in diesem Jahr geregelt werden.
Die Beschränkung der Unterhaltsheranziehung von Angehörigen von Pflegebedürftigen ist Teil des Sofortprogramms Pflege, das Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Ob eine Ausweitung auch auf Angehörige von Menschen mit Behinderungen erfolgen soll, wird im Gesetzgebungsverfahren zu diskutieren sein.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Heilmann

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