Frage an Thomas Heilmann von Anke J. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag,
die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag folgendes vereinbart:
Auf das Einkommen der Kindern von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden.
Wie sieht die derzeitige Planung aus was die Umsetzung dieser Vereinbarung betrifft?
Ab wann wird dieses Gesetz verabschiedet und ab wann wird es gültig sein?
Ich freue mich auf eine Antwort von Ihnen.
Beste Grüße
Sehr geehrte Frau J.,
vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie sich mit dem Thema Elternunterhalt auseinandersetzen. Im Koalitionsvertrag sind für die gesamte 19. Legislaturperiode zahlreiche Vorhaben vereinbart. Aus diesem Grund muss ich Sie um Verständnis bitten, dass diese nicht alle zeitgleich umgesetzt werden können. Allerdings kann ich Ihnen versichern, dass der Koalitionsvertrag unsere Arbeitsgrundlage darstellt und für uns gilt. Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll zukünftig erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden. Die Federführung des Vorhabens liegt im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Diesbezüglich hat der zuständige Bundesminister den Auftrag erhalten, einen Gesetzesvorschlag zu unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Heilmann