Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Thomas Heilmann
CDU
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Frage von Birgit S. •

Frage an Thomas Heilmann von Birgit S. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Heilmann,
meine Frage betrifft das Sozialgesetzbuch VIII, § 94.
Ich beziehe mich auf Berichte von vielen Pflegeeltern, die bei "Familien für Kinder gGmbH" in Berlin, in Supervisions- Elterngesprächsgruppen betreut werden und auf einen Spiegelartikel : http://www.spiegel.de/panorama/pflegekinder-muessen-75-prozent-ihres einkommens-dem-jugendamt-zurückgeben.
Die Situation: Unsere 16,5-jährige Pflegetochter will nach dem Schulabschluss im Sommer `19 keine Ausbildung beginnen, weil sie weiß, dass ihr 75% des Ausbildungsgehaltes weggenommen werden und sie damit selbst ihre Unterbringung in der Pflegefamilie mitfinanzieren muss. Da sie aber von ihren älteren Pflegebrüdern weiß, dass Eltern üblicherweise ihre Kinder bis zum Abschluss der Ausbildung finanzieren müssen, ist sie sehr frustriert über diese ungerechte Andersbehandlung von Pflege- und Heimkindern. Wir sorgen uns ernsthaft um ihre Zukunft.
Die leiblichen, im Heim aufgewachsenen ältern Schwestern, haben sich der Problemlage durch Familiengründung entzogen.
Die Frage:
Wie hat sich diese Ungleichbehandlung von Kindern und Jugendlichen entwickelt und gibt es ernsthafte Zeichen der Veränderung in der Gesetzeslage?
Können Pflegekinder hoffen, in naher Zukunft ihr Ausbildungsgehalt vollständig zur Verfügung zu haben?
Mit freundlichem Gruß
B. Sauerhammer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie sich mit dem § 94 Abs. 6 SGB VIII auseinandersetzen. Zunächst möchte ich Ihnen meine Anerkennung aussprechen. Als Pflegefamilie leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Integration junger Menschen in unsere Gemeinschaft.
Die Regelung des § 94 Abs. 6 SGB VIII und damit die Kostenheranziehung beruht auf dem der öffentlichen Fürsorge zugrundeliegenden Prinzip der Nachrangigkeit der öffentlichen Fürsorge gegenüber der Selbsthilfe. Allerdings hat die CDU/CSU die Schwierigkeiten der Kostenheranziehung in der Praxis erkannt. Aus diesem Grund haben wir im Koalitionsvertrag gemeinsam mit der SPD vereinbart, das Kinder- und Jugendhilferecht weiterzuentwickeln. Zur Umsetzung wurde ein umfassender Dialogprozess zur Modernisierung des SGB VIII unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ins Leben gerufen. An diesem Dialogprozess kann sich die gesamte Bevölkerung auf www.mitreden-mitgestalten.de beteiligen. Der offene Beteiligungsprozess im Bereich der Kostenheranziehung endete beispielsweise am 13. März 2019. Am 4. April 2019 trifft sich die zuständige Arbeitsgruppe, um in diesem Bereich die entsprechenden Themen zu erörtern. Auf der Grundlage dieses Dialogprozesses wird ein Gesetzentwurf zum Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz erarbeitet.
Aufgabe der Politik muss es sein, junge Menschen in die Gesellschaft zu integrieren und Anreize für ein eigenständiges Leben zu schaffen. Eine Kostenheranziehung sollte jungen Menschen dabei nicht im Wege stehen. Hierzu werden der Dialogprozess und der daraus resultierende Gesetzentwurf beitragen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Heilmann

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