Frage an Thomas Heilmann von Katrin S. bezüglich Finanzen
Nun hat Entwicklungshilfeminister Müller endlich die Katze aus dem Sack gelassen: „ Für eine Million Flüchtlinge geben Bund, Länder und Gemeinden 30 Milliarden Euro im Jahr aus. Das Geld wäre in den Herkunftsländern besser angelegt.“.
Legt man die Kalkulation von Minister Müller zugrunde, so kostet jeder Schutzsuchende in Deutschland 2500 Euro pro Monat.
https://www.nzz.ch/meinung/kommentare/die-fluechtlingskosten-sind-ein-deutsches-tabuthema-ld.1316333
Sie sollten den Artikel einmal lesen, bemerkenswert auf den Punkt!
(Nebenbei bemerkt, es wundert mich – nein, eigentlich doch nicht – dass diese gigantische Zahl in der deutschen Presse und Staatsfernsehen nicht als Aufmacher erwähnt wurde. Sondern hier in einer Schweizer Zeitung. Offensichtlich sollte die Öffentlichkeit diese Zahl nie erfahren, oder?)
Frage: Sie als MdB haben Zugang zu vielen Informationen, können Sie diese Zahl bestätigen oder wiederlegen?
30. 000. 000. 000. E! Für eine vierköpfige Flüchtlingsfamilie sind das 120.000 E im Jahr!
Offensichtlich sind die Kosten völlig aus dem Ruder gelaufen. Und für den Pflegenotstand in Krankenhäusern und Pflegeheimen und niedrige Renten und Altersarmut ist kaum Geld da, da muss in den Sondierungen lange gestritten werden.
Frage: Was unternehmen Sie und Ihre Partei, um diese Kosten zu senken? Wie können Sie für den weiteren Flüchtlingsnachzug, „Obergrenze“ 220 000 im Jahr (Sondierungsgespräche), nach Deutschland sein, denn dadurch werden weitere hohe Kosten entstehen?
Hat Müller nicht recht, das Geld wäre doch viel effektiver angelegt in den Heimatländern. Warum wird dies nicht durchgeführt?
Sehr geehrte Frau S.,
die weltweiten Flüchtlingsbewegungen bleiben einer der größten Herausforderungen für die internationale Staatengemeinschaft. Deutschland steht zu seinen humanitären Verpflichtungen. Gleichwohl darf sich eine Situation wie im Herbst 2015 nicht wiederholen.
Die Aussage des Bundesministers Dr. Gerd Müller gibt eine Addition der Ausgaben des Bundes, sowohl im Bundesgebiet als auch in den Herkunfts- und Transitländern zuzüglich der Ausgaben der Länder und Kommunen im Fluchtkontext, wieder. Diese können aufgrund unterschiedlicher Kostenträger und Kostenstrukturen nur geschätzt werden. Die Ausgaben des Bundeshaushaltes für flucht- und asylbedingte Leistungen lagen im Jahr 2016 und 2017 bei 20,45 Milliarden Euro. Darauf entfielen im Jahr 2016 6,5 Milliarden Euro auf Ausgaben in Drittländern zur Fluchtursachenbekämpfung. 9,3 Milliarden Euro des Betrages entfielen 2016 auf Transferleistungen zur Entlastung der Kommunen.
Die Union hat sich deshalb sehr früh für Maßnahmen eingesetzt, die die Zahl der in Europa Schutzsuchenden dauerhaft und nachhaltig reduzieren. In der Folge sind die Zahlen im Jahr 2016 um 68,5 Prozent auf 280.000 zurückgegangen. Im Jahr 2017 wurden 186.644 Asylsuchende registriert. Die Union setzt sich zudem für eine effektivere und schnellere Bearbeitung der Asylanträge ein, denn je konsequenter abgelehnte Asylbewerber zurückgeführt werden, desto deutlicher ist das Signal, dass es sich nicht lohnt nach Deutschland zu kommen, nur um ein wirtschaftlich besseres Leben zu führen. Der überwiegende Teil der Menschen, die nach Deutschland kommen, flüchtet vor Verfolgung, Krieg und Menschenrechtsverletzungen. Aus diesem Grund unternimmt die Bundesregierung große Anstrengungen, um zerfallene Staaten zu stabilisieren. Zur Bekämpfung der Fluchtursachen hat die Bundesregierung für die Jahre 2016, 2017 und 2018 insgesamt 2,3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.
Die Politik der CDU/CSU-Bundestagfraktion ist geprägt von den Grundsätzen des christlichen Menschenbildes. Folglich sind wir aufgefordert Menschen zu helfen, die verfolgt oder durch Kriege in Lebensgefahr geraten sind.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Heilmann