Frage an Thomas Heilmann von Bernd M. bezüglich Wirtschaft
Guten Tag,
Der Zuschaueranteil für ARD und ZDF liegt bei mageren 22%, bei den jungen Zuschauern (14-49 jährige) sogar nur bei ca.11%.
http://www.quotenmeter.de/n/96176/der-tv-markt-im-september-prosieben-erwacht-aus-dem-sommerschlaf-sat-1-nickt-ein
Klar, Kinder sehen Filme bei RTL und Pro Sieben (junger Zuschaueranteil 20%!, vergleichen Sie das mal mit ARD/ZDF) oder im Internet, aber doch nicht ARD und ZDF, schnarch…..
Und die ganzen Sender wie ZDF neo, usw. bringen uralte Wiederholungen, was soll das?
Kosten tut uns Bürgerinnen das Staatsfernsehen durch die Zwangsgebühren 8 Milliarden (!) im Jahr, für Programme, die nur noch wenige sehen: Schlechte Leistung, viel Geld! Und nun fordern die Sender noch höhere Zwangsgebühren, ein Unding.
Wie lange soll das mit den Gebühren noch gehen? Wie stehen Sie dazu?
Die Versorgung (Gehälter, Pensionen, usw.) bei den Staatsendern liegt weit über der des öffentlichen Dienstes (FAZ, 2.10.17), da gehen also unsere Gebühren hin (FAZ, 2.10.17).
Nun wollen diese Sender von 2020 bis 2028 2 Milliarden einsparen. Mal rechnen: 8 Jahre mal 8 Milliarden = 64 Milliarden. Davon 2 Mrd. sparen = 3%, Toll, knapp 0,4% pro Jahr. Offensichtlich hat sich hier eine Selbstbedienungsmentalität durchgesetzt, unsere Politiker nicken dies offensichtlich alles ab.
Wie stehen Sie zur Luxusversorgung in den Staatssendern und zu den hohen Gebühren?
Ich meine, es sollte nur noch zwei Staatssender geben: ARZDFD und einen Regionalsender. Dort nur Politik, Wissenschaft, Verbraucherschutz, Lokalnachrichten u.ä. als Programm, Unterhaltung können die Privaten besser!
Unterstützen Sie das teure Staatsfernsehen mit geringen Zuschauerquoten oder streben Sie eine Reduzierung und Senkung der Gebühren an?
Oder stützen viele Politiker die teuren Staatssender, weil sie über die Verwaltungsräte politischen Einfluss auf die Programme nehmen können? Kommt mir glaubwürdig vor, wie denken Sie?
Grüße
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 8. Oktober 2017. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk fördert im besonderen Maße die Basis unserer Informationsgesellschaft und leistet einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen. Aus diesem Grund halte ich diese Institution für sehr bedeutsam.
Die Rundfunkpolitik steht unter der ausschließlichen Kompetenz der Bundesländer. Durch den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, zur Einführung der Haushaltsabgabe im Jahr 2015, konnte der Rundfunkbeitrag auf 17,50 Euro monatlich reduziert werden. Die CDU begrüßt diesen Beschluss als einen Schritt in die richtige Richtung. Für die CDU wäre auch eine deutlichere Absenkung des Rundfunkbeitrags, nach dem Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten denkbar gewesen. Die erfolgte Senkung lässt jedenfalls genügend Spielraum, um den Beitrag über das Jahr 2020 hinaus stabil zu halten.
Der Rundfunkbeitrag als öffentlich-rechtliche Abgabe fußt auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. In neueren Entwicklungen hat das Bundesverfassungsgericht, aufgrund von Verfassungsbeschwerden, einen Fragenkatalog entworfen und diesen den Landesregierungen zukommen lassen. Mit Spannung erwarte ich die Beurteilung des Rundfunkbeitrags durch das Bundesverfassungsgericht, beruhend aus den daraus gewonnen Erkenntnissen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Heilmann