Frage an Thomas Heilmann von Irene L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Vor 4 Jahren hatte ich erwartet, die PKGR-Mitglieder prüfen nach Edward Snowdens Meldung die deutschen Geheimdienste und korrigieren den Fehler. Etwas völlig anderes geschah dann wirklich: das BVerfG hebelte mit der Third-Party-Rule den Grundgesetz-Artikel 10, das Fernmeldegeheimnis, aus ( die so gut wie immer vorhandenen Interessen beteiligter ausländischer Dienste wiegen demnach schwerer als unsere parlamentarische Kontrolle ). Und der BGH erreichte mit seinem Urteil, den mutigen Verfassungs-Verteidiger Snowden – also den Fehler-Meldenden – nach Russland zu verbannen. Verlieren wir nun Recht und Freiheit unseres Grundgesetzes, so wie es in anderer Form auch in Polen ( Ungarn, Türkei, GB, … ) geschieht ? Haben die Deutschen ihr Nachkriegsglück verspielt durch Unachtsamkeit gegenüber den Verfassungsrechten?
Warum haben wir keinen Whistleblowerschutz für Verfassungsverteidiger?