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Thomas Ehrhorn
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Frage von Axel C. •

Finden Sie es richtig, ein Gesetz über die Beschleunigung von Infrastrukturmaßnahmen auf den Weg zu bringen, dass im Anhang über 250 Bauprojekte, unter anderem die Strecke Hamburg-Hannover, benennt?

Sehr geehrter Herr Ehrhorn,
durch die Benennung von über 250 Bauvorhaben von überragendem öffentlichen Interesse werden mit Verabschiedung des Gesetzes vorab Entscheidungen gefällt, obwohl noch einzelne Bauprojekte wie die Strecke Hamburg-Hannover gutachterlich bei der Deutschen Bahn und dem Bundesverkehrsministerium geprüft werden müssen. Das Gesetz wirkt sich massiv auf die Bürgerrechte aus, da der Verwaltungsrechtsweg eingeschränkt wird, Fristen verkürzt werden und die Festlegung eines Bauprojekts als im überragenden öffentlichen Interesse nicht mehr ausschließlich nach objektiven Kriterien messbar erfolgt und damit das Projekt vor Gericht schwer widerlegbar ist.

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Sehr geehrter Herr C.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworte.

Vorab Folgendes: Da unsere Infrastruktur meiner Ansicht nach durch ein totales Regierungsversagen tatsächlich in einem abgewirtschafteten Zustand ist ( s. etwa Tagesschau vom 22.02.2023: Schwertransporte: Kaputte Straßen bremsen Industrie aus | tagesschau.de; Spiegel vom 27.06.2023: Forscher warnen vor Kapitalabfluss aus Deutschland - DER SPIEGEL; DLF vom 04.01.2019: Marode Infrastruktur - Deutschland leidet unter Investitionsstau (deutschlandfunkkultur.de)), ist der Grundgedanke, Beschleunigungsmaßnahmen zu treffen, um sie wieder in Ordnung zu bringen, richtig. Dabei ist aber die Verengung auf ausgewählte Projekte unnötig praxisfern und ohnehin eine vorgesehene Planungszeit von vier Jahren immer noch viel zu lang. Besonders perfide ist, den Autobahnausbau mit dem Ausbau Erneuerbarer-Energieanlagen zu verbinden, da damit zum Schaden der Autofahrer etwas einbezogen wird, das mit der Verkehrsinfrastruktur gar nichts zu tun hat, um es gegen den Straßenausbau ausspielen zu können.

Bezüglich der Bahnstrecke Hannover – Hamburg lässt der Gesetzesentwurf zwar offen, ob hier eine Aus- oder eine Neunbauvariante realisiert werden soll. Da aber zugleich darauf hingewiesen wird, dass die Bahnprojekte dem Komplex des Deutschlandtaktes im weiteren Sinne dienen, also der planwirtschaftlichen (taz vom 01.07.2023: https://taz.de/Mobilitaetswende-in-Berlin/!5941576/; Cicero vom 09.05.2022: Kaufprämie für E-Autos - Verkehrsminister Wissing: Mehr Planwirtschaft wagen | Cicero Online) Verlagerung großer Teile von der Straße auf die Schiene (Bundesregierung vom16.03.2023: So funktioniert der Schienenverkehr in Deutschland | Bundesregierung; DLF vom 01.06.2021: Von der Straße auf die Schiene - Der schwierige Umstieg beim Güterverkehr (deutschlandfunk.de)), ist für mich erkennbar, dass die Bundesregierung aufgrund ihrer Ideologie letztlich die Neubaustrecke von Hannover nach Hamburg bauen möchte. Um Alpha-E umzusetzen, hätte es auch gar keines Beschleunigungsgesetzes bedurft, denn aufgrund der weit überwiegenden Zustimmung der betroffenen Bürger, der Kommunen und seinerzeit auch der DB im Jahr 2015 hätte diese Variante schon längst ohne große Probleme realisiert werden können. Ihre Befürchtung, dass mit der Aufnahme der Bahnstrecke Hannover – Hamburg in das Beschleunigungsgesetz die Bürgerrechte im Zusammenhang mit der Neubauvariante massiv eingeschränkt werden sollen, teile ich. Aktuell werden wir dagegen im Bundestag aber nichts tun können. Deshalb hilft es nur, bei nächster Gelegenheit die Parteien, die nach meiner Meinung die Bürger hier seit Jahren hinter die Fichte führen und zu denen für mich auch die CDU zählt, die die Ideologie der Verkehrswende zu ihrer Regierungszeit eingeführt hat (https://www.cducsu.de/themen/ohne-verkehrswende-keine-klimawende), abzuwählen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Ehrhorn

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