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Thomas Ehrhorn
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Frage von Dr. Arnd T. . •

Frage an Thomas Ehrhorn von Dr. Arnd T. . bezüglich Gesundheit

Im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 Pandemie wurde eine Überlastung des Gesundheitswesens durch mehr behandlungsbedürftige Personen mit COVID-19 befürchtet als bei allen Anstrengungen Behandlungskapazitäten zur Verfügung standen. Aktuell steht eine solche Überlastung des Gesundheitswesens kurzfristig nicht bevor.
Wie aber soll bei einer zukünftigen Überlastung des Gesundheitswesens entschieden werden? Nach welchen Kriterien soll zwischen Patientinnen und Patienten ausgewählt werden, wenn nicht für alle behandlungsbedürftigen Personen Behandlungskapazitäten zur Verfügung stehen?
Die DIVI (23.04.2020) und auch der Deutsche Ethikrat (27.03.2020) haben dazu das Konzept der ex-ante-Triage und als Verschärfung die Anwendung der ex-post-Triage vorgeschlagen.
Welche Meinung vertreten Sie zur ex-ante und ex-post-Triage?
Nach welchen Kriterien sollt über knappe und damit nicht ausreichende Behandlungskapazitäten im Gesundheitswesen entschieden werden?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dr. M.,
das Primärziel ist es natürlich, das Gesundheitssystem so aufzustellen, dass auch weiterhin alle Patienten versorgt werden können und keine Abwägung notwendig ist.
Dem Gesetzgeber ist es verfassungsrechtlich untersagt, bzgl. des Abwägens von Leben gesetzliche Vorgaben zu machen.
Deshalb begrüße ich es, dass sowohl der Ethikrat als auch sieben medizinische Fachgesellschaften einen Leitfaden erstellt haben, um Ärzten in derartig schweren Situationen eine Hilfestellung zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Ehrhorn

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