
(...) Bislang hat die Bundesregierung nicht begründet, warum dieser Eingriff in die Bürgerrechte zur Kriminalitätsbekämpfung unbedingt erforderlich sein soll. Bereits jetzt dürfen auf gesetzlicher Grundlage E-Mails mitgelesen, Telefonate abgehört und bei dringendem Tatverdacht sogar PCs beschlagnahmt werden; in wenigen Fällen ist sogar das heimliche Abhören eines geschützten privaten Raumes gestattet, beispielsweise bei Verdacht auf Tötungsdelikte. (...)