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Thea Dückert
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Frage von Werner B. •

Frage an Thea Dückert von Werner B. bezüglich Recht

In ein Interview mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble am 15.05.2007 am rande der Bundespressekonferenz, erklärt Dr. Wolfgang Schäuble die Online Durchsuchung mit fundamentalen technischen Wissen.
Ich habe einmal abgetippt:
"Unter Online-Durchsuchung wird Verschiedenes verstanden, das ist wahr, da wird zum, da wird sowohl verstanden der Telekommunikation, der, der Verkehr, als auch die Durchsuchung in den Systemen selbst, weil die technische Entwicklung eben so ist, aber da müssen wir dann jetzt schon fast die die die die Internet-Experten genauer befragen, sich so entwickelt, dass eben unsere oder meine laienhafte Vorstellung, äh, dass, äh, das Internet sowas ähnliches sei wie ´ne moderne Telefonanlage, das stimmt eben lange nicht mehr, und deswegen brauchen wir ´ne, wenn Sie wollen kann der Herr Fromm das auch genauer erläutern, der versteht´s - ein wenig. Richtig verstehen wird Du es wahrscheinlich auch nicht, denn das wär ja gar nicht gut, wenn der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz ein Online-Experte wäre, nicht? Des hat er auch seine Fachleute."
Hier erhalten Sie das Original:
https://service.aiki.de/files/schaueble-online-durchsuchung.mp3

Weine Frage ist können Sie mit dem gleichen Wissen glänzen, oder könne Sie mir die Online-Durchsuchung etwas näher erläutern.

Portrait von Thea Dückert
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Block,

die zur Zeit von Bundesinnenminister Schäuble propagierte Online-Durchsuchung soll das heimliche Ausspähen der Daten auf einer Festplatte eines privaten PCs ermöglichen. Was die Fragen der technischen Umsetzbarkeit betrifft, hält sich die Bundesregierung bedeckt.

Die Union bemüht sich derzeit um eine gesetzliche Grundlage für solche Online-Durchsuchungen, der Koalitionspartner SPD hat Kompromissbereitschaft signalisiert, fordert aber zugleich hohe Hürden wie einen Richtervorbehalt, die Unterrichtung der Betroffenen und den Schutz der Privatsphäre. Der PC ist heutzutage Teil unserer Intimsphäre und unserer Identität. Hier sind Tagebucheinträge, E-Mails, Fotos, Videos und ähnliche private und intime Daten gesichert. Wie vermieden werden kann, dass auch höchstpersönliche Daten ausgespäht werden, ist unklar.

Bislang hat die Bundesregierung nicht begründet, warum dieser Eingriff in die Bürgerrechte zur Kriminalitätsbekämpfung unbedingt erforderlich sein soll. Bereits jetzt dürfen auf gesetzlicher Grundlage E-Mails mitgelesen, Telefonate abgehört und bei dringendem Tatverdacht sogar PCs beschlagnahmt werden; in wenigen Fällen ist sogar das heimliche Abhören eines geschützten privaten Raumes gestattet, beispielsweise bei Verdacht auf Tötungsdelikte. Dieser heimliche Eingriff in den privaten Wohnbereich bedurfte aber einer Gesetzesänderung.

Mit freundlichen Grüßen

Thea Dückert