Wann können Wohnungssuchende damit rechnen, dass das Programm zur "Förderung genossenschaftlichen Wohnens" (KfW 314 ) nach Haushaltssperre wieder aufgenommen wird? Werden Sie sich dafür einsetzen?
Das Programm zur "Förderung genossenschaftlichen Wohnens" (KfW 314) ist eine großartige Unterstützung für Genossenschaften, die sich darum bemühen, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.ohne Spekulation. Durch die Haushaltssperre im November wurde das Programm abrupt gestoppt und bringt damit die Planung von vielen Genossenschaften in große Schwierigkeiten. Das kann für einzelne Projekte bis zu einem finanziellen Fiasko führen.
Sehr geehrter Herr G.
das Förderprogramm 134 „Förderung genossenschaftlichen Wohnens“ ist für uns Grüne ein wichtiger Baustein einer sozialen Wohnungspolitik. Über das KfW-Programm fördert der Bund den Kauf von Genossenschaftsanteilen für Privatpersonen, die selbstgenutzten Wohnraum in einer Genossenschaft erwerben möchten und unterstützt damit die Schaffung von dauerhaft bezahlbarem Wohnraum.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung gibt es aktuell einen Antragsstopp für Förderdarlehen in dem Programm. Wir wissen, dass viele Genossenschaften darauf warten, endlich wieder Förderanträge stellen zu können. Der Bundestag und der Bundesrat haben hierzu bereits die notwendigen Schritte getan. Am 02.02.24 wurde dort jeweils im Plenum das Haushaltsgesetz 2024 beschlossen und die Finanzierung für das Förderprogramm 134 gesichert.
Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kann das zuständige Fachministerium, in diesem Fall das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), die KfW mit der Wiederaufnahme des Förderprogramms beauftragen. Sobald dies geschehen ist, können wieder Anträge auf die Förderung genossenschaftlichen Wohnens gestellt werden.
Herzliche Grüße
Tabea Rößner