
(...) Für die Anerkennung eines Tötungsdelikts, bzw. (...) Bei den ums Leben gekommenen Passagieren des Germanwings Fluges 4U 9525 kann meiner Einschätzung nach eindeutig von Arglosigkeit die Rede sein, da wohl keiner der sich an Bord befundenen Menschen, zumindest bis zu den letzten Minuten des Fluges, ahnten, dass sie sterben würden. (...)