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Swantje Michaelsen
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Frage von Hartmut V. •

Unterstützen Sie den Antrag die AFD vom BVerfG verbieten zu lassen?

Nach den Ereignissen in Thüringen und den Ausführungen im Buch "Es ist 5 vor 1933" von Philipp Ruch ist ein Parteiverbotsverfahren m.E. dringend erforderlich.

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Hallo Herr V.

Ein Parteiverbotsverfahren hat in Deutschland – zu Recht! – hohe Hürden und kann nur von der Bundesregierung, dem Bundestag oder dem Bundesrat beantragt werden. Andererseits: aus guten Gründen gibt uns das Grundgesetzt in §21 genau diese Möglichkeit: um die Demokratie zu schützen.

Die AfD wird seit 2021 vom Bundesverfassungsschutz beobachtet und ist in einigen Ländern bereits als gesichert verfassungsfeindlich eingestuft. Erst vor wenigen Wochen hat uns die Eröffnungssitzung des Thüringer Landtags unter Leitung des Alterspräsidenten aus der AfD-Fraktion gezeigt: wenn die AfD Macht im Parlament bekommt, nutzt sie diese, um demokratische Verfahren kaputt zu machen.

Ich halte es für richtig, dass der Bundestag endlich das Recht nutzt, das er hat und ein Verbotsverfahren gegen die AfD einleitet. Deshalb unterstütze ich den Antrag für die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit.

Sie finden eine ausführliche Position auf meiner Webseite. Folgen Sie dafür diesem Link: https://www.swantje-michaelsen.de/artikel/demokratie-schuetzen

 

Freundliche Grüße

Swantje Michaelsen

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