Wie verfahren Sie nun bundesweit zum Thema Genesenennachweis?
Nach heutigem Beschluss der EU behalten die Genesenennachweise eine Gültigkeit von 6 Monaten.
Wann ist mit einer Umsetzung für die Bundesrepublik zu rechnen?
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Beschluss der EU-Staaten ist eine Empfehlung und rechtlich nicht bindend. Die Mitgliedstaaten können eigene Regeln zur Gültigkeitsdauer des Genesenenstatus erlassen. Mitte Januar hat der Bundestag entschieden, dass das RKI die Gültigkeitsdauer des Genesenennachweises gemäß seiner wissenschaftlichen Einschätzung ohne Parlamentsvorgabe anpassen kann. Auch ich halte es jedoch für geboten, dass solche Änderungen künftig mit mehr Vorlaufzeit vorgenommen und besser kommuniziert werden.
Sollten Sie weitere Anliegen zum Thema Corona oder anderen Themenfelder haben, melden Sie sich unter svenja.stadler@bundestag.de. Gerne bin ich auch zu einem Telefonat bereit.
Mit vielen Grüßen, Svenja Stadler