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Svenja Stadler
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Frage von Hansbernd S. •

Wie stehen Sie dazu, dass gesetzliche Krankenkassen Mitgliedsbeiträge dazu ver(sch)wenden um anderen gesetzlichen Krankenkassen die Mitglieder "wegzukonkurrieren"

Gesetzliche Krankenkassen wenden laut Bundesrechnungshof etwa 185 (in Worten: Einhundertfünfundachtzig) Millionen Euro pro Jahr aus Mitgliedsbeiträgen auf, um anderen gesetzlichen Krankenkassen die Mitglieder "wegzukonkurrieren"?
Darin sind die Aufwendungen für das leidige Sportsponsoring (aus meiner Sicht höchst fragwürdig!!!) nicht enthalten...
Sagen Sie jetzt nicht, dies sei Sache der jeweiligen gesetzlichen Krankenkassen und die Politik könne da nichts tun!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Wenn ich Sie richtig verstehe, beziehen Sie sich auf den Bericht des Bundesrechnungshofs vom 23. Juni 2020.

In diesem Bericht stimmt das Bundesministerium für Gesundheit dem Bundesrechnungshof zu und erklärt, dass es die Werbevorgaben für die gesetzlichen Krankenkassen ändern will.
Genau das hat die damalige Bundesregierung dann im „Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-FKG) geregelt.
Der Bundesrechnungshof erklärt im Abschluss seines Berichts, dass er diese Regelungen für angemessen hält.

Sie haben also selbstverständlich Recht, dass derart hohe Werbeausgaben ohne Mehrwert nicht gerechtfertigt sind, und darauf hat die Politik auch schon reagiert.

Mittlerweile ist wesentlich strenger reguliert, welche Werbemaßnahmen die Krankenkassen ergreifen dürfen und welche nicht. Die Absicht, Werbemaßnahmen zu beschränken zugunsten von Prävention und Gesundheitsförderung hat die Ampel-Koalition sowohl in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten als auch Ende 2022 in einer Stellungnahme des Petitionsausschusses bekräftigt.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Svenja Stadler

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