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Svenja Stadler
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Frage von Axel S. •

Teil 2: Steht der DSA im Widerspruch zu Art 5 GG und zerstört und unterdrückt er somit grundgesetzliche geschützte Freiheitsrechte?

Ich danke für Ihre Antwort zur Frage (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/svenja-stadler/fragen-antworten/steht-der-dsa-im-widerspruch-zu-art-5-gg-und-zerstoert-und-unterdrueckt-er-somit-grundgesetzliche-geschuetzte), die aber im Wesentlichen nicht auf meine Frage eingeht. Daher noch einmal ganz konkret: Nutzer mögen die in § 17 DSA beschriebenen Rechte haben, aber die Plattformbetreiber HALTEN SICH NICHT DARAN. YouTube, Madsack-Verlag, Spiegel-Verlag und andere löschen Beiträge oder belegen sie mit Shadow-Bans, OHNE DEN NUTZER ZU INFORMIEREN. Ich habe diese Praxis selbst dutzendfach erlebt. Die "Nicht-Information" ist, wie der Name bereits ausdrückt, Zweck des Shadow-Bans. Ein jährlicher Statistik-Bericht ändert daran nichts. Der Kommentar bleibt unsichtbar, die Meinung der EU-Verbraucher millionenfach (Schätzung von mir) leise, still und heimlich zensiert und unterdrückt. Wirksame, strafbewehrte Abmahnungen bei Verstößen erlaubt der DSA uns Verbrauchern nicht. WARUM NICHT?

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