Profilbild Svenja Stadler
Svenja Stadler
SPD
100 %
48 / 48 Fragen beantwortet
Frage von Axel S. •

Steht der DSA im Widerspruch zu Art 5 GG und zerstört und unterdrückt er somit grundgesetzliche geschützte Freiheitsrechte?

Der DSA soll vor Hass, Hetze u. Desinformation schützen. Dabei sind diese drei Tatbestände durch Art. 5 GG geschützte Rechte. Jeder darf hassen, hetzen und auch eine ggf. unrichtige Wirklichkeitswahrnehmung verbreiten, solange nicht ein Gericht einen Straftatbestand wie Verleumdung, Beleidigung o.ä. feststellt. Letztere sind im STGB definiert, erstere sind im DSA paradoxerweise NICHT definiert. Private Portalbetreiber sind somit gezwungen und ermächtigt, selbst willkürlich zu entscheiden, was genau sie als Hassrede und Desinformation bewerten. Die drei hoheitlichen Aufgaben von Staatsanwaltschaft (Anklage), Richter (Rechtsprechung) und Strafvollzug delegiert der DSA somit in Personalunion an private Unternehmen. Eine Prozessordnung, die beiden Parteien das Recht auf Gehör, Verteidigung, Revision, ein Urteil und eine Urteilsbegründung gewährt, gibt es nicht. Bei Verstößen wie Löschungen und vor allem Shadow-Bans gewährt der DSA uns Bürgern kein Recht auf strafbewehrte Abmahnungen.

Profilbild Svenja Stadler
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für ihre Nachricht. Der DSA folgt dem Grundsatz: "Was offline illegal ist, muss auch online illegal sein". Er enthält klare Regeln für den Umgang mit illegalen Inhalten: Er legt einen Prozess fest, an den sich Anbieter digitaler Dienste halten müssen, um unverzüglich Inhalte zu löschen, die nach nationalem oder EU-Recht illegal sind. Dies sind beispielsweise Mord- oder Vergewaltigungsandrohungen, Volksverhetzung oder Holocaustleugnung. 

Um vor und nach ungerechter Behandlung der Plattformen zu schützen, enthält der DSA neue Rechte für Nutzerinnen und Nutzer, um Entscheidungen bei der Moderation von Inhalten anzufechten: Wenn Plattformen Konten sperren oder Inhalte herabstufen bzw. entfernen, müssen sie den entsprechenden Nutzerinnen und Nutzer detaillierte Erklärungen dafür geben. Die Nutzerinnen und Nutzer können nach dem DSA solche Entscheidungen anfechten und nötigenfalls auf außergerichtliche Einigungen drängen. 

Die Plattformen müssen jährlich darüber Berichte erstellen, wie sie Inhalte moderieren. Sie müssen darin die Anzahl der von den Mitgliedstaaten oder „Trusted Flaggers“ (vertrauenswürdigen Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern) angeordneten Löschungen von illegalen Inhalten angeben, außerdem den Umfang der Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern. In den Berichten müssen die Plattformen außerdem schildern, welche Maßnahmen sie daraufhin ergriffen haben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Inhalte des Digital Services Act und seine Wichtigkeit näher erläutern. Beim DSA geht es nicht um Eingriffe in Grundrechte. Ganz im Gegenteil: Der Digital Services Act schützt die Grundrechte der Menschen, stärkt die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher und sorgt dafür, dass sich auch die großen Onlineplattformen an unsere Gesetze halten müssen. 

Mit freundlichen Grüßen
Svenja Stadler

Was möchten Sie wissen von:
Profilbild Svenja Stadler
Svenja Stadler
SPD