Rodung der Wälder zum Bau von Windkraftanlagen in Daerstorf und Schwiederstorf
Sehr geehrte Frau Stadler,
Mein Name ist Noel K., ich bin 19 Jahre alt und bin aktuell dualer Student bei KPMG.
Ich melde mich bei Ihnen Aufgrund der aktuellen Situation in Daerstorf und vor allen Dingen Schwiederstorf.
Die Kommunale Regierung aus Neu Wulmstorf (SPD) plant dort im größeren Stil seit Jahrhunderten bestehende Wälder zu Roden um Windkraftwerke zu errichten. Ich selbst habe vor einiger Zeit zusammen mit einigen Waldbesitzern, Bewohnern und gut ausgebildeten Umweltschützern eine Begehung in besagten Wäldern vollzogen und jegliche Experten sind zu dem Schluss gekommen, dass diese Wälder absolut als wichtiges Habitat für die Tiere und Natur gelten und auf keinen Fall beschädigt werden dürfen.
Meine Frage ist nun an Sie, wie werden Sie zu diesem Thema weiter verfahren und welche Maßnahmen werden Sie zum Schutze des Waldes ergreifen? Außerdem wie man es verantworten kann zum Umweltschutz, Umwelt zu zerstören und Wald zu roden?
Vielen Dank
Noel K.
Sehr geehrter Herr K.
vielen Dank für Ihre Anfrage. Auch wir innerhalb der SPD-Kreistagsfraktion beschäftigen uns kontrovers mit diesem Thema.
Das sich die Rahmenbedingungen gegenüber den Planungen im Jahr 2014 geändert haben, ist aus der Presse sicherlich bekannt. Letztendlich hatte die Potenzialstudie des Landes Niedersachen zur Windenergie bereits die Grundzüge der jetzigen Flächenauswahl vorgegeben und uns vor die Entscheidung gestellt, Vorrangflächen in der vorgegebenen Größenordnung von rund 3.000 ha (bis Ende 2027) überhaupt zur Diskussion zu stellen oder nicht. Sollte auf Vorrangflächen verzichtet werden oder diese rechtsunwirksam sein, sind Windenergieanlagen als privilegierte Anlagen im Außenbereich überall unter den zuletzt reduzierten Rahmenbedingungen möglich und unterlägen zwar nach wie vor einer Prüfung, aber keiner steuernden Wirkung mehr.
Der Kreistag hat am 17.12.2025, auch mit unserem Stimmen, einen Kriterienkatalog beschlossen, der die Mindestanforderungen der gesetzlichen Regelung verschärft. Dadurch haben wir die Möglichkeit, die Windkraftanlagen noch weiter von den Siedlungen fernzuhalten.
Dadurch ergibt sich für die Träger öffentlicher Belange und der Bürger, in einem frühen Stadium konkret die Möglichkeit, Eingaben in die weitere Diskussion einfließen zu lassen.
Der Entwurf ist online unter www.landkreis-harburg.de/windenergie_beteiligung zu finden. Bis zum 26.03.2025 besteht die Möglichkeit der Stellungnahme u.a. über Internetportal, per E-Mail (raumordnung@Lkharburg.de ) oder per Post.
Erfahrungsgemäß werden die Stellungnahmen dann noch einmal zu einer differenzierten Betrachtung einzelner Gebiete und ggf. einer Reduzierung oder Grenzanpassung führen.
Die Einzelabwägung des Landkreises für die Flächen Neu Wulmstorf und Teile Rosengartens, zu denen auch die Fläche Neu01 zählt, finden Sie textlich auf Seite 85-88 sowie 180. Die Gebietsbeschreibung der von der Verwaltung reduziert belassenen Fläche auf Seite 88-89 des Umweltberichts.
Nach der Durchsicht aller Stellungnahmen werden auch wir uns als Fraktion mit den Vertretern aller Samt- und Einheitsgemeinden noch einmal abstimmen und einzelne Gebietskulissen noch einmal genauer betrachten.
Die Fläche, die pro Windrad für die Betriebsdauer der Anlage gerodet werden, muss beträgt 0,48 Hektar (https://www.fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Windenergie_im_Wald/FA-Wind_Analyse_Wind_im_Wald_9Auflage_2024.pdf) und ist damit kleiner als die Fläche eines Fußballfeldes. Zu dieser Fläche zählen auch die für die Anfahrt und Wartung benötigten Flächen. Auch werden Windenergieanlagen vornehmlich auf sog. Kalamitätsflächen gebaut, also auf Flächen, die von Windwurf, Trockenheit oder Schädlingsbefall ohnehin „beschädigt“ sind.
Als Ausgleichsmaßnahmen erfolgt oft eine ökologische Aufwertung von Wirtschaftsforst oder auch die Schaffung neuer Waldflächen, in der Regel in einem 1:1 oder 1:2 Verhältnis.
Mit freundlichen Grüßen
Svenja Stadler