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Svenja Stadler
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Frage von Carolin S. •

Genesenennachweis /status bleibt im Bundestag bestehen?! Für Bundesbürger jedoch nicht?

Sehr geehrte Frau Stadler, welche Willkür wird weiterhin von den Politiker gedeckt? Aberkennung des Genesenennachweises für Bürger, aber nicht gültig für den Bundestag? Wo ist der Unterschied? Wo liegt die Begründung dafür?
Wurde im Bundestag debattiert, dass das rki solche Weisungen treffen kann?
Wie verhält es sich mit § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Am 13. bzw. 14. Januar haben Bundestag und Bundesrat entschieden, dass das RKI die Gültigkeitsdauer des Genesenenstatus gemäß seiner wissenschaftlichen Einschätzung ohne Parlamentsvorgabe anpassen kann.

Der von Ihnen angesprochene Unterschied in der Gültigkeitsdauer des Genesenenstatus ist dadurch entstanden, dass die aktuell geltende Allgemeinverfügung im Bundestag noch vor der Änderung durch das Robert-Koch-Institut beschlossen worden ist. Es handelte sich nicht um eine bewusste Bevorzugung von Abgeordneten, sondern viel mehr um ein formales Problem, denn: Aufgrund des Sitzungskalenders ist der Ältestenrat des Bundestags seit der Änderung der Gültigkeitsdauer durch das RKI noch nicht zusammengekommen.

Die Allgemeinverfügung darf jedoch nur durch den Ältestenrat geändert werden. Meine Kolleginnen und Kollegen bemühen sich, die Verfügung schnellstmöglich anzugleichen. Aber: Die Allgemeinverfügung gilt nur für die Sitzungssäle des Bundestags. In den Büros der Abgeordneten gelten die gleichen Regeln wie an allen anderen Arbeitsplätzen auch – also mit kürzerem Genesenen-Status. 

Mit freundlichen Grüßen,

Svenja Stadler

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