Aus welchem Grunde gibt es für GruSi Empfänger in 2022 keine Corona Beihilfen?
Sehr geehrte Frau MdB Stadler,
im vergangenen Jahr 2021 antworteten Sie mir bezüglich der Coronabeihilfen:
"Sehr geehrter Herr H.,
herzlichen Dank für Ihre Frage zum Corona-Zuschlag. Ich habe mich dazu mit dem zuständigen Ministerium für Arbeit und Soziales in Verbindung gesetzt.
Tatsächlich gibt es keine objektiven Prüfkriterien und statistisch basierte Analysen, wie sich die Pandemie auf den notwendigen Lebensunterhalt auswirkt und in welcher Höhe generelle finanzielle Mehrbedarfe entstehen. Daher wurde keine zeitlich befristete Erhöhung der Regelbedarfe vorgenommen, sondern eine pauschale Einmalzahlung beschlossen, die allgemein die finanziellen Handlungsspielräume in der Pandemie für alle Menschen in Grundsicherung erhöhen soll. Richtig ist, dass die Höhe des Betrags eine politische Entscheidung war. Wir von der SPD und auch ich persönlich hätten hier einen deutlich höheren Beitrag gewollt. Das war mit der Union nicht möglich." Zitatende
Welche Ausrede gilt in diesem Jahr?
Sehr geehrter Herr H.,
Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die Bundesregierung federt die individuellen Folgen der Covid-19-Pandemie mit den Sozialschutzpaketen ab. Das aktuell geltende Sozialschutzpaket III beinhaltet neben anderen Maßnahmen auch weiterhin den erleichterten Zugang zu den Mindestsicherungssystemen.
Das bedeutet konkret, dass vorläufige Leistungen einfacher bewilligt werden, die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung übernommen und die Vermögensprüfungen nur eingeschränkt durchgeführt werden.
Diese vereinfachten Voraussetzungen schaffen Sicherheit und ermöglichen mehr Menschen einen leichteren Zugang zu den Leistungen der Grundsicherung.
Mit freundlichen Grüßen
Svenja Stadler