Frage an Svenja Stadler von Fabian B. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Stadler,
auch im Landkreis Harburg, der zur Metropolregion Hamburg gehört, ist es in den letzten Jahren zu deutlichen Steigerungen der Immobilienpreise gekommen. Insbesondere für junge Familien rückt der Kauf von Wohneigentum damit in immer weitere Ferne.
Einen nicht unerheblichen Teil der Kosten einer Immobilie machen dabei die sogenannten Kaufnebenkosten aus. Diese bestehen im Wesentlichen auch der Maklercourtage (bis zu 6,99% des Kaufpreises sind im Landkreis Harburg üblich), sowie der Grunderwerbssteuer, Notarkosten und dem Grundbucheintrag. All diese Kosten sind prozentual vom Kaufpreis abhängig und vom Käufer zu zahlen.
Im Sinne einer Kostendämpfung bieten sich folgende Veränderungen an:
1. Bestellerprinzip auch beim Immobilienkauf. Wie auch bei der Vermietung sollte der Makler von derjenigen Partei bezahlt werden, der ihn beauftragt hat.
2. Berechnung der Grunderwerbssteuer nur auf den Grundstückswert, nicht auf den Gesamtwert der Immobilie.
3. Erhebung einer Grunderwerbssteuer auch beim Verkauf von Gesellschaften die Immobilien besitzen. Große Eigentümer umgehen die Grunderwerbssteuer so, während Käufer von Eigenheimen/Eingentumswohnungen belastet werden
4. Stundung oder Reduzierung der Grunderwerbssteuer bei selbstgenutzen Wohnimmobilien.
5. Kappungsgrenzen für Notargebühren und den Grundbucheintrag.
Wie stehen sie zu den genannten Punkten und haben sie weitere Ansätze die Kostensteigerung für Wohneigentum zu dämpfen ?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht zur Immobilienthematik im Landkreis Harburg. Mir liegt dieses Thema persönlich am Herzen. Bei meinen Bürgersprechstunden und anderen Terminen bei uns im Landkreis bin ich regelmäßig mit genau jenen Familien, die Sie beschreiben, in Kontakt. Zur Beantwortung Ihrer Fragen habe ich mich mit der zuständigen Arbeitsgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion in Verbindung gesetzt, daher hat die Beantwortung etwas länger gedauert. Ich bitte dies zu entschuldigen.
Auch ich bin für das Bestellerprinzip bei der Maklercourtage. Es ist nur sinnvoll und richtig, dass diejenige Partei, die den Makler beauftragt, auch die Kosten trägt. Wie Sie richtig anmerken, haben wir das bei Mietwohnungen bereits durchgesetzt. Leider ist eine Ausweitung dieses Prinzips auf Wohneigentum momentan mit unserem Koalitionspartner in Berlin nicht zu machen. Wir haben aber in Verhandlungen mit den Unionsparteien einen Kompromiss erzielt, dem der Bundestag im Dezember in erster Lesung bereits zugestimmt hat. Er sieht vor, dass die Maklerkosten in Zukunft zumindest geteilt werden. Diejenige Partei, der den Makler nicht beauftragt hat, darf danach zukünftig nicht mehr mit mehr als der Hälfte der Kosten belastet werden. Das stellt uns als Sozialdemokraten natürlich nicht zufrieden, ist aber ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wir hoffen die parlamentarische Beratung dieses Gesetzentwurfs im Februar abschließen zu können, sodass er möglichst bald in Kraft treten kann. Bei der Grunderwerbssteuer sehe auch ich Reformbedarf. Bei dieser Steuer handelt es sich allerdings um eine Ländersteuer. Daher sind die Bundesländer für ihre Erhebung zuständig und bestimmen ihre Höhe. Oft geben die Länder die durch die Steuer generierten Einnahmen auch an die Kommunen weiter. Das macht eine Reform schwierig, da die Finanzlage vieler Kommunen bereits jetzt klamm ist und sie die Mittel dringend brauchen. Ähnliches gilt für die Kosten eines Grundbucheintrags. Auch hier entscheiden die Bundesländer über die Höhe der Beträge. Durch das Gesetz zur faireren Aufteilung der Maklergebühren haben wir als Bund also versucht, dort anzusetzen, wo wir zuständig sind und den betroffenen Familien schnell helfen können. Dazu kommt, dass die Kosten für den Makler häufig schon einen erheblichen Teil der Kaufnebenkosten ausmachen und so Veränderungen hier viel bewirken können.
Mit freundlichen Grüßen,
Svenja Stadler