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Svenja Stadler
SPD
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Frage von Barbara D. •

Frage an Svenja Stadler von Barbara D. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Stadler,

Mit Ihrem Gesetz zur Erwerbsminderungsrente gratulieren wir vergessenen Erwerbsgeminderten vom Jahr 2001-2013 Ihnen sehr herzlich. Doch wir haben seid 2014 nichts von Ihren Verbesserungen gehabt. Seid 2014 wurde immer vergessen,das es uns auch noch gibt. Wann bekommen wir endlich eine Verbesserung unserer Rente? Sie sagen doch immer, wir sind nicht freiwillig in Rente gegangen. Das sind wir auch nicht, warum bekommen Teil-Erwerbsgeminderte eine höhere Rente, wie ich Sie Heute nach 17 Jahren ? Meine Netto Rente ist 345,52 Euro, die Rentenerhöhung dieses Jahr war Netto :11,19 Euro, also 1,19 Euro mehr wie Hartz 4 Empfänger. Dafür habe ich 20 Jahre gearbeitet und neben meiner Arbeit einen Angehörigen gepflegt. Ist das soziale Gerechtigkeit? Sozialer Frieden wird durch diese ungerechten Rentenreformen nicht gefördert!

Mit freundlichen Grüßen

B. D.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Demski,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 4. November zum Thema Erwerbsminderungsrente.
Gerne weise ich Sie darauf hin, dass Sie in dieser Thematik bereits eine Antwort meiner Kollegin Kerstin Tack, MdB, erhalten haben, die in der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD Bundestagsfraktion die zuständige Fachpolitikerin ist. Dieser Antwort, die sie nachstehend nochmals finden, möchte ich mich inhaltlich anschließen.

Mit freundlichen Grüßen, Svenja Stadler

„Es trifft zu, dass dies für Versicherte, die kurz vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Regelungen oder generell früher in Rente gingen, persönlich sehr ärgerlich ist. Würde man die Regelungen auch auf den Bestand übertragen, so müsste eine komplette Neuberechnung auf Grundlage des jetzt geltenden Rechts vorgenommen werden; dies wäre nicht nur mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden, sondern könnte im Einzelfall – durch andere zwischenzeitlich erfolgte Rechtsänderungen - auch zu Verschlechterungen führen. Auch die Frage der Abschaffung der Abschläge wirft vor diesem Hintergrund mehr Fragen auf, als Antworten – eine gerechte und rentenrechtlich stimmige Lösung war hier zu keinem Zeitpunkt in Sicht.

Diese Problematik, die unter dem Problem „Stichtage in der Rentenversicherung“ gefasst werden kann, war schon häufig Gegenstand gerichtlicher Überprüfungen, bis zum Bundesverfassungsgericht.

Stichtage sind im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung notwendig, gerade um „willkürlichen“ Entscheidungen zu begegnen. Ohne sie wären die Möglichkeiten zu Gesetzesänderungen mit dem Ziel der Weiterentwicklung des Sozialversicherungsrechts und seiner Anpassung an geänderte Verhältnisse sehr begrenzt. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bekräftigt, dass der Gesetzgeber Stichtage setzen kann, sofern diese nicht als völlig willkürlich erscheinen. Rechtfertigungen für Stichtage können in versicherungs- und rentensystematischen Gründen liegen, aber auch in finanziellen Erwägungen oder in Erfordernissen der verwaltungsmäßigen Durchführbarkeit. Dies bedeutet, der Gesetzgeber muss verfassungsmäßige Grundsätze wahren und darf nicht in bereits laufende Ansprüche verschlechternd eingreifen. Es liegt auf der Hand, dass auch diejenigen, die die Voraussetzungen eingeführter Vertrauensschutzregelungen nicht erfüllen, hierüber enttäuscht sind. Dies ist für Vertrauensschutzregelungen jedoch nie zu vermeiden. Jede andere Abgrenzung würde von anderen Personengruppen, die dann nicht in den Vertrauensschutz einbezogen sind, wiederum als Härte empfunden. Insofern ist jede Regelung, die aus sozialpolitischen Gründen einen bestimmten Personenkreis begünstigt, für diejenigen „nachteilig“, die nicht zu diesem Personenkreis gehören.

Würde das Gesetz solche Stichtagsregelungen nicht kennen, wären auch Verschlechterungen durch neue Gesetzgebung möglich. Stichtage sind insofern auch ein Schutz für bereits laufende Renten.

Gleichwohl ist Ihre Erwartung, gleichzeitig etwas für die Menschen zu tun, die bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen, sehr nachvollziehbar. Wir als SPD Fraktion finden es unbefriedigend, dass rund ein Sechstel der Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente auf ergänzende Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Zum Vergleich: Grundsicherungsbezug spielt in der Bevölkerung im Erwerbsalter (unter 10%) und erst Recht bei Rentnerinnen und Rentner (um die 3%) eine deutlich kleinere Rolle. Deshalb war es uns wichtig etwas für Menschen in Erwerbsminderung zu tun, wie wir es mit der zweimaligen Verlängerung der Zurechnungszeiten getan haben.

Künftig kommt es jedoch darauf an, Lösungen zu finden, wie wir auch Menschen im Bestand eine Verbesserung ihrer Situation ermöglichen können. Bei der jüngsten Gesetzesänderung für Erwerbsminderungsrenter/innen war das leider noch nicht möglich.

Ich hoffe, dass ich Ihnen hier ein paar neue Informationen geben konnte, auch wenn ich Ihnen noch keine gesetzliche Regelung in Aussicht stellen kann.

Wir werden Ihr Schreiben in unsere weitere Arbeit einbeziehen.“

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