Frage an Svenja Stadler von Stefan G. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Stadler,
ich schreibe Ihnen, da ich mir von Ihnen konkrete Auskunft zu Problemen erhoffe, die (mal allgemein gesprochen:) Sie als Gesetzgeber mir bereiten.
Seit mehr als 10 Jahren betreibe ich nebenberuflich einen kleinen Webshop. In diesem verkaufe ich das Meersalz eines Freundes in Frankreich, der es dort als Salzbauer erntet. Ich selbst habe dort einmal gelebt und gearbeitet. Der Webshop ist, auch, weil er kaum nennenswerte Einnahmen erzeugt, also fast mehr Liebhaberei als Geschäft. Trotzdem habe ich jahrelange Kunden, die gern bei mir bestellen und sich freuen, das echte Salz aus Frankreich so günstig zu bekommen.
Nun tritt offenbar bei uns ab Mai das von der EU beschlossene Datenschutzgesetz DSGVO in Kraft. Nachdem, was ich bisher darüber erfahren konnte, erfordert das von mir Aufwände, die ich finanziell und organisatorisch nicht werde erbringen können. Die Konsequenz, die ich im Moment sehe, wird offenbar sein müssen, dass ich meinen Shop schließe. Nun meine Frage: Ist das so gewollt? Was haben Sie als Mitglied einer ehemaligen und erneuten Regierungspartei unternommen, um diese offenbar bestehende Unverhältnismäßigkeit zu vermeiden? Und was kann ich konkret tun?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
S. G.
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das Ziel der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Harmonisierung der Regelungen in Europa und damit der Abbau unnötiger Bürokratie, sowie die Stärkung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte der Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa.
Der Schutz von Daten und Persönlichkeitsrechten ist ein wichtiges Thema für mich und ich denke, dass die Situation für die Bürgerinnen und Bürger durch die neuen Regeln verbessert wird. Sie gelten beispielsweise in Zukunft auch für nicht-europäische Unternehmen, die in der EU tätig sind.
Es ist nicht beabsichtigt oder gewollt, dass kleine Webseiten und Unternehmen durch die neuen Regelungen in ihrer Existenz bedroht werden. Gleichzeitig gilt es aber auch hier den Datenschutz zu beachten. Dieser schwierige Balanceakt darf aber nicht in einer Weise gelöst werden, die für Webseiten, kleine Unternehmen oder auch Vereine das Aus bedeutet.
Was Sie in Ihrem konkreten Fall tun müssen, um der neuen Richtlinie gerecht zu werden, kann ich Ihnen nicht sagen. Am besten Sie vereinbaren mit meinem Büro einen Termin und wir erörtern mit Detail die möglichen Probleme. Diese kann ich dann in meiner Fraktion thematisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Svenja Stadler