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Svenja Stadler
SPD
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Frage von Joachim N. •

Frage an Svenja Stadler von Joachim N. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Fr, Stadler,

wie steht die SPD und Sie im besonderen
zu dem „Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“ , das die nachträgliche Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung für Zahlungen aus Direktversicherungen einführte. Wobei die Beiträge in voller Höhe anfallen (auch die Arbeitgeberbeiträge). Das bedeutet real einen Abgabenbeitrag von 18 % der Betriebsrente an die Krankenkasse. Dieses Gesetz wurde 2004 von Ulla Schmidt (Gesundheitsministerin und SPD Mitglied) auf den Weg gebracht und belastet vorwiegend Arbeitnehmer, die für ihr Alter vorsorgen.
Setzen Sie sich für eine Rücknahme dieses Gesetzes ein ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Niemann,

vielen Dank für Ihre Frage zum GKV-Modernisierungsgesetz aus dem Jahre 2003 (erlassen 2003, in Kraft getreten 2004). Dieses Gesetz entstand unter dem Druck, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung als Teil der Lohnnebenkosten zügeln zu müssen ohne die Finanzierbarkeit eines qualitativ hochwertigen Gesundheitssystems zu gefährden. Es regelt weit mehr als die Beitragspflicht zur Krankenversicherung aus Betriebsrenten. Auch wenn SPD und Grüne zu der Zeit Regierung und Bundestagsmehrheit stellten, konnte das Gesetz nicht so beschlossen werden, wie wir Sozialdemokraten es uns idealerweise gewünscht hätten. Da uns spätestens im Bundesrat das Gesetz durch die schwarz- und schwarz-gelb-regierten Länder auseinandergepflückt worden wäre, hatte die damalige Bundesministerin Ulla Schmidt den Weg gewählt, CDU und CSU bereits vor der Verabschiedung im Bundestag mit ins Boot zu holen, um eine konsensfähige Beschlussvorlage zu erarbeiten, die auch den Bundesrat nicht fürchten musste. Wie bei so vielen Gesetzen handelt es sich also auch hierbei um einen hart erkämpften Kompromiss, der bessere und weniger gute Einzelregelungen enthält. Zudem hat es seither verschiedene weitere Gesetze gegeben, mit denen einzelne Punkte ergänzt, manche verändert oder wieder andere aufgegeben wurden. Eine "Rücknahme" des gesamten (damaligen) Gesetzes, mithin ein Zurück zur Situation 2003, ist sicherlich keine Option.

Prinzipiell lässt sich sagen: Wer in Deutschland schwer krank ist, bekommt unabhängig von der sozialen Situation als gesetzlich Versicherter eine gute und moderne Behandlung - dies wird besonders im Vergleich mit anderen Ländern deutlich.
Lassen Sie uns dennoch gerne über eine Weiterentwicklung des Gesundheitssystems reden:
Uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es sehr wichtig, dieses starke Gesundheitssystem dauerhaft zu erhalten, die Qualität der Leistungen dem Wissensstand entsprechend aktuell zu halten und die Versorgungs- und Chancengerechtigkeit zu verbessern. Wer krank ist, soll die Leistung bekommen, die sie oder er benötigt.

Früher oder später profitiert jede Mitbürgerin und jeder Mitbürger einmal von den Leistungen unseres Gesundheitssystems, insbesondere aber die älteren Menschen. Der medizinische Fortschritt der letzten fünfzehn Jahre ist enorm - mit neuen, erfolgversprechenden Behandlungsmethoden für alle in Deutschland Versicherten steigen allerdings auch die Kosten im Gesundheitswesen. Diese sind nur solidarisch finanzierbar, indem sich jeder nach seinen Möglichkeiten daran beteiligt. Die Beiträge auf die Versorgungsbezüge leisten dazu einen wichtigen Beitrag.

Viele der derzeitigen Bestimmungen im Beitragsrecht der Gesetzlichen Krankenversicherung resultieren aus dem ungerechten nebeneinander von PKV und GKV. Um in Zukunft die Beitragsgerechtigkeit zu stärken und die Beiträge tatsächlich gerechter zu verteilen, wollen wir eine paritätische Bürgerversicherung einführen, um alle in ein gleiches und gerechtes Versicherungssystem einzubeziehen.

Wir wissen, dass die volle Beitragserhebung auf Versorgungsbezüge im Einzelfall auch mit hohen Belastungen verbunden ist, die als ungerecht empfunden werden und die Attraktivität betrieblicher Altersversorgungsangebote in Zweifel zieht. Deshalb will die SPD mit der Einführung einer Bürgerversicherung die Beitragsfestsetzung für die Bezüge aus Direktversicherungen neu regeln. Wir setzten uns dafür ein, dass die volle Verbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschafft wird.

Mit freundlichen Grüßen
Svenja Stadler

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