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Svenja Stadler
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Frage von Uwe S. •

Frage an Svenja Stadler von Uwe S.

Liebe Kollegin Stadler, es ist sehr freundlich dass die Bürgerinnen und Bürger noch einmal über die unterschiedlichen Möglichkeiten Einfluss zu nehmen von Ihnen aufgeklärt wurden, dafür vielen Dank.
Die Frage nach einer Meinung zum Frackingverbot ist aber damit für mich nicht beantwortet. Was darf ich aus der Enthaltungsposition schliessen?

Beste Grüße
Uwe Schulze

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schulz,

vielen Dank für Ihre Frage zu meiner Position zu Fracking. Wie Sie meinem Statement zu der Petition bereits entnehmen konnten, ist das Thema in meinen Augen für eine einfach ja/nein Aussage nicht geeignet, da es deutlich komplexer ist und auch mit der nötigen Ernsthaftigkeit behandelt werden muss. Leider ist dies derzeit nicht überall der Fall.

Ich stehe der Fracking-Technologie äußerst kritisch gegenüber. Meine Priorität in diesem Prozess liegt eindeutig beim Schutz der Umwelt, insbesondere unseres Trinkwassers. Seien Sie deshalb versichert, das ich keinem Gesetz meine Zustimmung geben werde, dass Fracking vereinfacht oder weitergehende Fracking-Vorhaben erlaubt. Zugleich halte ich aber auch ein totales Verbot von Fracking für den falschen Weg. Als gewählte Abgeordnete muss ich auch die Interessen der ca. 20.000 Bürgerinnen und Bürger unserer Region glaubwürdig vertreten, deren Arbeitsplätze bereits seit Jahrzehnten an der Erdgasförderung in Niedersachsen hängen.

Auch bitte ich zu bedenken, dass das derzeit noch von uns verbrauchte Gas auch im Falle eines totalen Fracking-Verbotes weiterhin benötigt werden wird. Ich möchte nicht, dass an anderen Orten unter teilweise deutlich schlechteren Umwelt- und Wasserschutzbedingungen vermehrt Gas gefördert wird, weil wir in Deutschland unsere Umweltrisiken exportieren. Mit einer strengen Regulierung hingegen könnte Deutschland international auch ein Vorbild für den Umgang mit der Fracking-Technologie werden.

Im parlamentarischen Verfahren geht es darum, einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen von verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu erreichen und schlussendlich einen Weg zu finden, der gesamtgesellschaftlich am geeignetsten erscheint. Die Sicherung unserer aller Lebensgrundlagen ist für mich das wichtigste Ziel. Deshalb haben wir bereits jetzt erreicht, dass das unkonventionelle Fracking zu kommerziellen Zwecken in Deutschland verboten werden wird. Auch das konventionelle Fracking werden wir laut dem vorliegenden Gesetzentwurf stärker kontrollieren und auf seine Umweltverträglichkeit prüfen als dies bisher der Fall ist.

Dennoch ging der vorliegende Gesetzentwurf vielen meiner Kollegen in der SPD-Fraktion und auch mir nicht weit genug. Es hat sich gezeigt, dass es notwendig ist, sich für die Klärung zentraler Fragen noch etwas mehr Zeit zu nehmen. Es gilt der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Fracking ist eine Risikotechnologie, die wir nicht einer Expertenkommission und dem Ermessen von Landesbehörden überlassen dürfen. Das letzte Wort muss der Deutsche Bundestag haben. Die Anzahl der vorgesehenen Probebohrungen muss auf das wissenschaftlich Notwendige begrenzt werden. Gemäß dem Koalitionsvertrag müssen die Länder im Rahmen der Probebohrungen beteiligt werden. In diesen Punkten gibt es noch Klärungsbedarf zwischen den Koalitionsfraktionen, weshalb wir die Abstimmung im Deutschen Bundestag verschoben haben.

Der Ball liegt jetzt bei der CDU/CSU. Ich werde gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus der SPD-Fraktion dafür sorgen, dass der Schutz der Umwelt, insbesondere unseres Trinkwassers auch weiterhin das zentrale Anliegen sein wird.

Mit freundlichen Grüßen
Svenja Stadler

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