Frage an Svenja Stadler von Werner H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Stadler,
die Bundestagswahl mag schon fast vergessen sein - aber die Wahlversprechen auch?
Ich kann mich gut an die Wahlversprechen des damaligen SPD Kanzlerkanditaten Peer Steinbrück erinnern, der im Juli 2013 "125000 zusätzliche Stellen in der Pflege" angekündigt hat. Die SPD hat sich ins Parteiprogramm zur Bundestagswahl geschrieben, die Situation der Pflegekräfte zu verbessern.
Was ist daraus geworden? Über die Verbesserung der Situation für Pflegekräfte ist nichts mehr zu hören. Wieviel zusätzliche Stellen für Pflegekräfte wurden bisher geschaffen? Wie ist der derzeitige Stand der Dinge?
Auch wenn Herr Steinbrück kein Kanzler geworden ist, muss sich die SPD an seinen Worten messen lassen.
Die Pflegereform soll eine Verbesserung für Pflegebedürftige darstellen - bei meiner Frage geht es mir eher um die Verbesserung der Pflegekräfte.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Haarhues
Sehr geehrter Herr Haarhues,
ich danke Ihnen für Ihre Frage zur Verbesserung der Situation der Pflegekräfte. In der Tat dürfen wir bei den Herausforderungen, die der demografische Wandel an unsere Gesellschaft stellt, nicht nur auf jene schauen, die Pflege in Anspruch nehmen. Genauso wichtig ist der Blick auf die Menschen, in deren Hände Pflege und Betreuung liegen. Höhere Ansprüche an Umfang und Qualität der Pflegeleistungen dürfen und können nicht auf ihre Kosten erzwungen werden. Nicht nur weil Überlastung und eine prekäre Einkommenssituation sich unweigerlich negativ auf die Qualität der Pflege auswirken, sondern auch weil es unserem Anspruch an „Gute Arbeit“ und an die Achtung der in der Pflege tätigen Menschen entspricht, ist es mir und meinen Fraktionskolleginnen und –kollegen ein großes Anliegen, das von Ihnen genannte Wahlversprechen nicht in Vergessenheit geraten zu lassen.
Während das Pflegestärkungsgesetz mit dem Fokus auf Verbesserungen für Pflegebedürftige am Freitag, den 17.10. verabschiedet wurde, ist ein Pflegeberufegesetz derzeit noch in Vorbereitung. Bereits im Pflegestärkungsgesetz wurde jedoch beschlossen, dass Pflegeeinrichtungen, die Tariflohn zahlen, gestärkt werden. Künftig dürfen Tariflöhne bei Vergütungsverhandlungen zwischen Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen sowie Sozialhilfeträgern nicht mehr als unwirtschaftlich abgelehnt werden. Damit stellen wir die Anerkennung tariflicher sowie entsprechender kirchenarbeitsrechtlicher Entlohnung der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen sicher. Zusätzlich werden bessere Kontrollmöglichkeiten eingeführt, damit der Lohn auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt.
Außerdem wurde der Betreuungsschlüssel in der stationären Pflege von 1:24 auf 1:20 verbessert, was allein immerhin etwa 45.000 Stellen in der Pflege schaffen wird.
Ich hoffe, dass es uns gelingt mit dem in Arbeit befindlichen Pflegeberufegesetz ebenfalls deutliche Schritte voran zu kommen in dem Bemühen, die wertvolle Arbeit der in der Pflege beschäftigten Menschen zu würdigen und den Menschen, die Anerkennung zukommen zu lassen, die sie verdienen.
Mit freundlichen Grüßen
Svenja Stadler