Frage an Svenja Stadler von Peter V. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau Stadler,
in der aktuellen Zeitausgabe (04.09.2014, S.24) berichtet Fritz Vorholz über Stickstoff-Belastungen des Grundwassers durch seit längerem kritisierte landwirtschaftliche Tierhaltungsmethoden in verschiedenen Regionen. Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie verwendet „Sickstoffüberschuss“ als Indikator. Der Indikatorenbericht 2014 (Statistisches Bundesamt) dokumentiert, dass die Ziele der Bundesregierung (hier Stickstoffüberschuss) seit Jahren verfehlt werden. Der Stickstoffkreislauf gehört neben dem Klimawandel und der Biodiversität zu den globalen biophysikalischen Grenzen, die bereits seit Jahren überschritten werden. Damit wird (lt Potsdam-Institut u.a.) der sichere Handlungsraum für zukünftige Generationen gefährdet.
Im Koalitionsvertrag 2013 heißt es u.a.:
-„Der Schutz der Gewässer vor Nährstoffeinträgen sowie Schadstoffen soll verstärkt und rechtlich so gestaltet werden, dass Fehlentwicklungen korrigiert werden.“ -„Wir streben eine flächengebundene Nutztierhaltung an“.
Frage 1:
Welche konkreten Maßnahmen resultieren aus den Formulierungen der Koalitionsvereinbarung und wurden/werden zur Korrektur der o.a. Grundwasserproblematik veranlasst?
Frage 2: Halten Sie die Maßnahmen für geeignet, die Ziele der Bundesregierung in dem naturgesetzlich bestimmten,schnellstmöglichen Zeitraum zu erreichen?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Vollmer
Sehr geehrter Herr Vollmer,
vielen Dank für Ihre Frage zu Maßnahmen gegen die Stickstoff-Belastungen in Böden und Grundwasser.
Wie in dem von Ihnen angeführten Artikel aus der Zeit vom 04.09.2014 geschildert, nimmt die Gewohnheit des Gülleaustrages auf die Felder in einigen Gegenden Deutschlands – leider auch hier in Niedersachsen - solche Formen an, dass die Vorgaben der EU-Nitrat-Richtlinie deutlich verfehlt werden. Es ist daher folgerichtig, dass die Kommission Deutschland in diesem Punkt drängt, tätig zu werden (schöner wäre, wenn es dazu keinen Anlass gäbe). Wie Sie richtig zitieren, haben wir uns mit unserem Koalitionspartner verpflichtet, den Schutz der Gewässer vor Nährstoffeinträgen zu erhöhen.
Dies ist das Ziel der gegenwärtig in Arbeit befindlichen neuen Düngeverordnung. Sie befindet sich noch in der Ressortabstimmung und wird begleitend in Fachgesprächen mit Verbänden diskutiert. Da derzeit also noch nichts Konkretes vorliegt und der Bundestag überdies bei Erarbeitung und Beschluss der Verordnung nicht involviert ist, kann ich Ihnen bezugnehmend auf Ihre erste Frage noch keine genauen Maßnahmen nennen. Vielleicht haben aber auch Sie in der Presse verfolgt, dass unter anderem eine Hoftorbilanz vorgesehen ist, die darauf zielt die Umweltverträglichkeit des Stickstoff-Managements der einzelnen Höfe besser zu kontrollieren.
Ihre zweite Frage kann ich nur soweit beantworten, dass die Düngeverordnung sicher das korrekte Instrument ist, die Fehlentwicklungen im Bereich der Gülle-„Verwendung“ zu korrigieren und ich kann nur hoffen, dass mit ihr in reformierter Gestalt wirklich wirksame Kontroll- und Steuerungsinstrumente zur Erreichung der angestrebten Grund- und Trinkwasserschutzstandards geschaffen und genutzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Svenja Stadler