Frage an Svenja Stadler von Christoph F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Stadler,
werden Sie sich nach der Wahl gegen die Ausbeutung von Menschen in Großkonzernen z.B. durch Werkverträge eintreten?
Welche konkreten Maßnahmen möchten Sie hierzu ergreifen?
Welche Vorschläge haben Sie um zu verhindern, dass Konzerne durch dubiose Tochterfirmen Arbeitsleistungen ausgliedern und damit Ihre Gewinne maximieren?
Sehr geehrter Herr Fischer,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Mit Ihrem Anliegen laufen Sie bei mir und meinen Mitstreitern in der SPD offene Türen ein. Darum haben wir in unserem Wahlprogramm und mithilfe eines Bürgerkonvents entsprechende Maßnahmen definiert. So treten wir der voranschreitenden Entwertung von Arbeit entgegen:
- Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 €
- Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen nach öffentlichem Interesse
- härtere Kriterien (Tariftreue, Entgeltgleichheit, Frauenförderung) bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
- kein Verweis auf Arbeitsstellen unter der ortsüblichen Entlohnung für Arbeitssuchende
- Lohngleichheit von Mann und Frau mittels eines Entgeltgleichheitsgesetzes
- gesetzliche Festlegung gleicher Bezahlung von Leiharbeitern gegenüber der Stammbelegschaft
- Verbot des Einsatzes von Leiharbeitern als Streikbrecher
- Verbot der konzerninternen Verleihung durch interne Leiharbeitsgesellschaften
- Verbot der Befristung eines Leiharbeitsverhältnisses und Verbot der Koppelung der Befristung an einen Arbeitseinsatz
- Leiharbeitnehmer sollen bei der Ermittlung der Arbeitnehmerzahlen für betriebsverfassungsrechtliche Schwellenwerte mitgezählt werden
- Klare Abgrenzung von echten Werk- und Schein-Werkverträgen, sowie Schein-Selbstständigkeit und deutliche Sanktionierung bei Verstößen
- Abschaffung der sachgrundlosen Befristung
- Prüfung des Katalogs möglicher Befristungsgründe
- Einführung von Mindeststandards für Praktika
- Umgehung des Arbeitsrechts bei Mini-Jobs verhindern und Sozialstandards verbessern
- Besserer Schutz von Arbeitnehmern durch ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
- Einführung einer Anti-Stress-Verordnung im Arbeitsschutzrecht
- Ausweitung und Verbesserung der Mitbestimmungsrechte von Aufsichts- und Betriebsräten
- Ausbau des Zustimmungsverweigerungsrechts für Betriebsräte
Ganz generell bin ich überzeugt, dass die Menschen nicht leben sollen um zu arbeiten, sondern arbeiten um zu leben. Gute Arbeit ist die Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe. Ich hoffe Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben.
Beste Grüße
Svenja Stadler