Frage an Svenja Stadler von Wolfgang H. bezüglich Soziale Sicherung
Als Betreuer einer Schülerin musste ich erfahren, wie leicht man im Jobcenter unfair behandelt werden kann und wie schwer es ist, sich darüber zu beschweren, da es außerhalb der Justiz keine dem Jobcenter übergeordnete Instanz gibt, die dem Jobcenter gegenüber auch kontroll- und weisungsbefugt ist. Welche Möglichkeit sehen Sie, dort Abhilfe zu schaffen?
Guten Tag, sehr geehrter Herr Hell!
Ich danke Ihnen für Ihre Frage. Eine exakte Bewertung ist natürlich immer vom Einzelfall abhängig. Zu unterscheiden ist dabei, ob Sie sich gegen eine Maßnahme des Jobcenters oder wegen des Verhaltens eines Mitarbeiters beschweren möchten. Da Sie schreiben, dass Ihre Schülerin „unfair behandelt“ wurde, gehe ich vom zweiten Fall aus. In diesem Fall sollte immer zuerst ein klärendes Gespräch, auch in Anwesenheit des disziplinarischen Vorgesetzten der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters, durchgeführt werden. Dies wird in der Regel etwaige Vorbehalte oder Missverständnisse beseitigen. Ist dies nicht der Fall, haben Sie die Möglichkeit, eine offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen. Diese senden Sie formlos an die betreffende Regionaldirektion.
Als SPD haben wir uns übrigens vorgenommen, den Betreuungsschlüssel in den Jobcentern derart zu verbessern - also mehr Mitarbeiter einzusetzen -, dass eine angemessene Betreuung gewährleistet ist.
Beste Grüße
Svenja Stadler