(...) Sowohl Kommunen wie das Land und Einrichtungen haben im Haushalt Rücklagen für die Bezahlung der Beamten im Ruhestand zu bilden. Deshalb ist die identische Besoldungserhöhung - unabhängig von der Versorgungsrücklage des Landes - nur folgerichtig. (...)
(...) am 21. Oktober wird im Landtag eine Anhörung von Expertinnen und Experten zu dem Gesetzentwurf stattfinden. Im Anschluss daran wird auch meine Fraktion intern beraten. (...)
(...) Wichtig ist mir aber, dass wir neben repressiven Mitteln auch präventive Maßnahmen einsetzen, um einen weiteren Zulauf zum gewaltbereiten Salafismus zu verhindern. Hierbei setzt zum Beispiel das bundesweit einmalige Präventionsprojekt „Wegweiser“ des NRW-Innenministeriums an. (...)
(...) Die Haushaltssperre ist natürlich nicht ohne Folgen, sonst bräuchte man sie ja nicht zu erlassen. Alle, denen Mittel aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung zustehen, sind aber von der Haushaltssperre ausgenommen. Das betrifft selbstverständlich die Bezüge der Angestellten und Beamten, die Leistungen an die Kommunen, etwa auf Basis des Gemeindefinanzierungsgesetzes, und viele weitere Bereiche. (...)
Sehr geehrter Herr Müller,
(...) in der schriftlichen Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts über das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte (BVerwG 2 C 1.13) geht das Gericht in der Tat auch auf den Zusammenhang des Streikverbots und des Alimentationsprinzips im öffentlichen Dienst ein. Konkret weist das Bundesverwaltungsgericht dabei auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zur Amtsangemessenheit der Besoldung hin. (...)