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Svenja Schulze
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Frage von Ingo W. •

Frage an Svenja Schulze von Ingo W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Schulze,

der Finanzminister hat nach dem Urteil des Verfassungerichtshofs eine Haushalts- und Beförderungssperre verhängt.
Dies zeigt deutlich die derzeitige Schwierigkeit der Finanzlage des Landes.
Entgegen zahlreichen Forderungen wurde auch keine Rücklage gebildet. Dies wäre zum Zeitpunkt der Gesetzesverabschidung zur Besoldungsanpassung ja noch möglich gewesen.
Hat die verhängte Haushaltssperre konkrete Auswirkungen auf die parlamentarische Arbeit im Landtag, oder ist der Landtag von der Haushaltssperre ausgenommen ?
Halten sie die Auswirkungen der Haushaltssperre für die politische Arbeit im Land NRW für schädlich ?
Sehen sie durch die teilweise verfassungwidrigkeit der Besoldungsanpassung wichtige andere Ziele dieser Legislaturperiode gefährdet ?

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Walter

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Walter,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Bevor ich darauf eingehe, möchte ich gerne eines vorweg sagen: Der Verfassungsgerichtshof hat das Gesetz zur Besoldungsanpassung nicht in Gänze verworfen. Insbesondere hat das Gericht festgestellt, dass es nicht zwingend eine "1:1"-Übernahme des Tarifergebnisses geben muss. Eine differenzierte Herangehensweise wird also nicht in Frage gestellt. Jedoch in der konkreten Ausgestaltung hat der VGH die Vereinbarkeit mit der Landesverfassung verneint.

Nun zu ihren Fragen:
Die Haushaltssperre ist natürlich nicht ohne Folgen, sonst bräuchte man sie ja nicht zu erlassen. Alle, denen Mittel aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung zustehen, sind aber von der Haushaltssperre ausgenommen. Das betrifft selbstverständlich die Bezüge der Angestellten und Beamten, die Leistungen an die Kommunen, etwa auf Basis des Gemeindefinanzierungsgesetzes, und viele weitere Bereiche. Was aber nicht dringend erforderlich ist, kann derzeit nicht finanziert werden. Das gilt auch für Beförderungen, die darum momentan nicht möglich sind.

Wir werden nun zügig und gründlich über die Auswirkungen des Urteils beraten und auch mit den Betroffenen sprechen. Diesen Beratungen will ich nicht vorgreifen.

Freundliche Grüße
Svenja Schulze

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