Frage an Svenja Hahn von toni g. bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht
Wenn sie in regierungsverantwortung wären wie würde ihre partei mit straffällig gewordenen asylbewerbern umgehen
Lieber Herr Gutmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Um eine konsequente Durchsetzung der Ausreisepflicht - etwa straffällig gewordener Migranten - zu erreichen, wollen wir Freie Demokraten das derzeitige System reformieren und besser strukturieren. Dies dient Schutzsuchenden und rechtsstaatlichen Grundsätzen gleichermaßen.
Für uns ist das Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte unantastbar. Dazu gehört auch die politische Verfolgung aus religiösen Gründen oder aufgrund der sexuellen Identität. Dabei wollen wir zwischen politisch Verfolgten, Kriegsflüchtlingen und dauerhaften Einwanderern unterscheiden. Für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge wollen wir einen eigenen unbürokratischen Status schaffen - einen vorübergehenden humanitären Schutz, der auf die Dauer des Krieges begrenzt ist. Nach Identitätsfeststellung soll dieser Status unkompliziert verliehen und damit das Asylsystem massiv entlastet werden. Kriegsflüchtlinge sollen dabei nach Beendigung des Krieges in der Regel in ihr Heimatland zurückkehren.
Die Kompetenzen von Bund und Ländern sollten klar getrennt werden. Der Bund sollte für alle Fragen des Schutzstatus und der Beendigung des Aufenthaltes einschließlich der Abschiebung zuständig sein, damit sich die Länder auf die Aufgabe der Integration konzentrieren können. Zu einem geordneten Einwanderungsrecht gehören auch eine konsequente Durchsetzung der Ausreisepflicht durch Abschiebung und die Schaffung von ausreichend Abschiebehaftplätzen. Zugleich brauchen besonders vulnerable Gruppen, zum Beispiel Verfolgte aus religiösen Gründen oder aufgrund sexueller Identität, sichere Verfahren und eine sichere Unterbringung sowie im Fall sogenannter sicherer Herkunftsländer eine besondere Rechtsberatung, um Anträge form- und fristgerecht stellen zu können.
Mit freundlichen Grüßen, Ihre
Svenja Hahn