Als Bundestagsabgeordneter und Queer-Beauftragter liegt das Notrufsystem nicht in meinem Zuständigkeitsbereich.
Ich begrüße, dass nicht nur viele Abgeordnete der CDU/CSU, sondern auch immer mehr CDU-geführte Bundesländer wie NRW oder Berlin unsere Forderung unterstützen
Der Familienausschuss hat die Bundesregierung auch wegen dieser Problematik aufgefordert, bis zum 31.12.2024 einen Regierungsentwurf zur Reform des öffentlichen Namensrechts vorzulegen. Damit wollen wir das öffentliche Namensrecht liberalisieren und auch die Vornamensänderungen erleichtern.
Nachdem der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet hat, wird es wie geplant ab November in Kraft treten. Standesämter sind dann gemäß der Bestimmungen im Selbstbestimmungsgesetz verpflichtet, Namens- und Personenstandsänderungen durchzuführen.
Sollte eine dieser Bedingungen auf Sie zutreffen, können Sie mithilfe einer Erklärung gegenüber dem Standesamt Ihren Nachnamen ihrem Geschlecht anpassen (§1617f Abs. 1, 3 BGB). Falls nicht, ist eine geschlechtsspezifische Anpassung Ihres Nachnamens leider nicht möglich.
Eine Entscheidung über das künftige Design ist noch nicht gefallen, die nächste Prozessphase soll diese idealerweise herbeiführen.