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Sven Lehmann
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Frage von Andreas P. •

Warum ist öffentliche Nacktheit auf dem CSD Berlin keine Straftat, wenn gleichzeitig öffentliche Nacktheit anderswo als auf einem CSD als Sexualdelikt nach § 183a StGB verfolgt wird?

Sehr geehrter Herr Lehmann,

gilt auf einem CSD-Demonstrationszug öffentliche Nacktheit nicht mehr als Sexualdelikt nach § 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses?

In diesem RBB-Livestream vom CSD Berlin des 27.07.2024 sieht man durchgängig immer wieder öffentlich nackte Menschen, gegen die wohl wirklich nicht strafrechtlich ermittelt wird:

https://www.youtube.com/watch?v=OwEY1t5SkVY

Oder ist öffentliche Nacktheit gar kein Sexualdelikt nach § 183a StGB, nicht auf einem CSD und auch nicht anderswo im öffentlichen Raum?

Wie aber lassen sich dann gelegentliche Gerichtsurteile erklären, die nichts anderes als bloße öffentliche Nacktheit als Sexualdelikt nach § 183a StGB verurteilen?

Beispiel:

Gerichtsurteil des Landgerichts Hagen, Aktenzeichen: 47 Ns-613 Js 224/15-30/16

welches öffentliche Nacktheit als Sexualdelikt nach § 183a StGB mit Freiheitsstrafe bestraft und welches öffentliche Nacktheit in sich als sexuelle Handlung nach § 183a StGB erkennt.

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