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Frage von Charlie D. •

Wuerde nach dem Selbstbestimmungsgesetz eine Geschlechtsaenderung die in einem anderen Land abgeschlossen wurde akzeptiert werden?

Sehr geehrter Herr Lehmann,

Wuerde nach dem Selbstbestimmungsgesetz eine Geschlechtsaenderung die in einem anderen Land abgeschlossen wurde akzeptiert werden? Oder wuerde der Prozess einmal in beiden Laendern abgeschlossen werden (wie bei einer Namensaenderung) damit es in beiden Laendern anerkannt wird?

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Antwort von
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Hallo Charlie D., 

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Bundesrepublik Deutschland erkennt den Geschlechtsantrag an, den Ihre ausländischen Ausweisdokumente enthalten. Sollte es trotzdem zu Komplikationen kommen, wird es durch das Selbstbestimmungsgesetz in Zukunft möglich, Ihren Personenstand unkompliziert in einem Standesamt in Deutschland anzupassen, soweit dies mit deutschem Recht vereinbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Lehmann

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