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Sven Lehmann
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Frage von Kira D. •

Wird das sbgg auch aus dem Ausland anwendbar sein ohne einen deutschen Wohnsitz zu haben?

Ich lebe im in Schweden. Habe die deutsche Staatsbürgerschaft und mein Name in Schweden ändern lassen. Allerdings nur den Namen da Namen und Geschlecht Eintrag hier getrennt läuft. Allerdings ist die Namen Änderung nur hier gültig. In Meinem deutschen Ausweis steht mein alter Name. Nach Möglichkeit würde ich gerne das sbgg anwenden um endlich wieder auf alle Ausweisen den selben Namen zu haben.

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Antwort von
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Frage zum Selbstbestimmungsgesetz.

In einer historischen Abstimmung hat der Deutsche Bundestag am 12. April in abschließender Lesung das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) verabschiedet. Trans*-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen haben künftig die Möglichkeit, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen.

Das Gesetz soll zum 1. November 2024 in Kraft treten und ab dem 1. August können Betroffene Termine in den Standesämtern vereinbaren. Das gilt natürlich auch, wenn Sie im Ausland leben. Den Termin in einem Standesamt müssen Sie in der Regel jedoch vor Ort in Deutschland wahrnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Lehmann

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