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Sven Lehmann
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Frage von Mark H. •

Werden sie sich gegen §13, Absatz 5 des SBGG einsetzen?

Guten Tag,

§13, Absatz 5 des SBGG verlangt von Meldebehörden, Daten zu jedem der eine Vä/Pä vornehmen lässt an sämtliche Behörden zu senden (Alte und neue Namen und Eintrag, Anschrift (!), etc.).
Dies ist sehr gefährlich, selbst wenn die Daten gelöscht werden müssen. Transfeindliche Mitarbeiter könnten die Daten vorher sichern und später gesammelt teilen mit Kriminellen, potentiellen Tätern von Körperverletzung o. Schlimmerem.

Wesentlich weniger gefährlich und für das Ziel ausreichend wäre es, dass eine Behörde diese Daten bei gegebenem Anlass bei der Meldebehörde anfragen kann, sofern ihr die alten Daten bereits vorliegen.

Werden Sie sich im weiteren Gesetzgebungsprozess gegen §13, Absatz 5 einsetzen?

Desweiteren stellt sich mir die Frage, wie in diesem Kontext §15 zu verstehen ist (Übergangsvorschriften)
Gilt §13, Absatz 5 dann für
- Keine TSG-Verfahren?
- TSG-Verfahren die vor Inkrafttreten des SBGG beginnen und nach Inkrafttreten enden?
- Alle TSG-Verfahren?

Vielen Dank
LG

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag Mark H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz werden wir über 40 Jahre diskriminierendes Transsexuellengesetz (TSG) überwinden und demütigende Zwangsbegutachtungen sowie staatliche Bevormundung beenden. Ende August hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz beschlossen und den Gesetzentwurf Bundestag und Bundesrat zugeleitet.

Der Gesetzentwurf der Regierung ist ein Kompromiss zwischen verschiedenen Ministerien mit unterschiedlichen Interessen. Neue Passagen wie die zum Offenbarungsverbot gehen auf das Bundesinnenministerium zurück.

Aktuell befindet sich der Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz im parlamentarischen Verfahren und die Ampel-Fraktionen verhandeln Änderungen und Verbesserungen am Gesetzesentwurf.

Dazu zählt auch die von Ihnen benannte unaufgeforderte Übermittlung von Meldedaten an Sicherheitsbehörden in § 13 Abs. 5 SBGG-E, die die grüne Bundestagsfraktion ebenfalls kritisch sieht. Die vom Bundesdatenschutzbeauftragten geäußerten rechtlichen Bedenken in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf und die Kritik aus der Sachverständigenanhörung im Familienausschuss nehmen wir sehr ernst.

Änderungen am Gesetzesentwurf sind möglich, wenn eine Einigung zwischen den Ampel-Fraktionen erzielt werden kann.  

Mit freundlichen Grüßen

Sven Lehmann

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