Werden Sie den Antrag auf Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD unterstützen?
Guten Tag Philip S.,
unser Grundgesetz legt hohe Hürden für ein Parteiverbot an. Kürzlich hat nun eine Gruppe von Abgeordneten um Marco Wanderwitz einen Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren vorgelegt. Ich werde diesen Antrag unterstützen. Dafür gibt es verschiedene Gründe, die ich gerne im Folgenden erläutern will.
Die AfD ist eine Partei, die unsere Demokratie zutiefst verachtet. Sie sät Hass und fügt unserem Land und unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung großen Schaden zu. Wir wissen, dass AfD-Mitglieder in Potsdam mit anderen Rechtsextremen ihre millionenfachen Deportationspläne schmiedeten und zuletzt in Thüringen haben wir gesehen, wie der Alterspräsident der AfD versuchte, die Spielregeln unserer parlamentarischen Demokratie auszuhebeln und verächtlich zu machen. Die AfD will ein anderes Land, das nicht auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung steht und bedroht damit ganz konkret Minderheiten in diesem Land. Als direkt gewähltem Abgeordneten für Köln ist es mir wichtig, zu betonen, was die Pläne der AfD unter anderem für die Bürger*innen meines Wahlkreises in Köln bedeuten würde: etwa 40 Prozent der Stadtbevölkerung liefe Gefahr, deportiert zu werden. Die Stadt wäre nicht mehr die, die wir kennen und lieben. Wir müssen die Pläne der AfD daher ernst nehmen und uns ihnen entgegenstellen – sie dürfen niemals Wirklichkeit werden.
Unsere Sicherheitsbehörden beobachten die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der AfD und haben bereits verschiedene Partei-Gliederungen und Landesverbände als gesichert rechtsextrem eingestuft. Der Präsident des Verfassungsschutzes Thomas Haldenwang hat kürzlich angekündigt bis Ende des Jahres über eine Neueinstufung des Bundesverbandes zu entscheiden.
Ob eine Partei verboten wird, kann nur unser Bundesverfassungsgericht entscheiden. Dafür müssen insbesondere zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Die Partei muss aktiv gegen das Grundgesetz handeln und es muss möglich scheinen, dass das Handeln erfolgreich ist.
Ich finde, dass wir – als Mitglieder des Bundestages – den Weg für diese Prüfung frei machen müssen. Unsere Gründerväter und -mütter haben aus gutem Grund die Möglichkeit zum Parteiverbot ins Grundgesetz geschrieben - als eine wesentliche Lehre aus der dunklen NS-Zeit und unverzichtbares Element unserer wehrhaften Demokratie.
Aktuell wird um weitere Unterstützer*innen für den Antrag geworben. Im nächsten Schritt würde eine erste Debatte im Bundestag erfolgen.
Der Antrag für ein Parteiverbot heißt nicht, dass wir die politische Auseinandersetzung mit der AfD einstellen. Ganz im Gegenteil: Wir werden weiter jeden Tag in allen Bereichen unserer Gesellschaft, egal ob auf der Straße oder im Bundestag, gegen Rechtsextremismus und Rassismus und für unsere vielfältige Demokratie eintreten.
Denn ich bin überzeugt, dass es auch an uns als überzeugte Demokrat*innen liegt, den menschenfeindlichen Positionen der AfD Widerstand zu leisten und ihr den Nährboden zu entziehen. Dabei müssen alle demokratischen Parteien noch deutlicher auf die Zivilgesellschaft zugehen, ihre Sorgen und Nöte ernst nehmen, ihrer Arbeit den Rücken stärken. Es ist an uns, weiter jeden Tag in allen Bereichen unserer Gesellschaft gegen Rechtsextremismus und für unsere vielfältige Demokratie einzutreten.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Lehmann