Lieber Herr Lehmann, ich möchte fragen, was die Landesregierung NRW unternimmt, um ein AfD-Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen?
Ich begründe meine Frage mit dem Artikel 1 Grundgesetz. Nicht um sonst haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes vor 75 Jahren die Unantastbarkeit der Würde des Menschen als ersten Artikel formuliert. Jüngste Äußerungen von AfD-Politiker*innen lassen mich zweifeln, ob sie den Artikel 1 Grundgesetz anerkennen. Daher möchte ich erfahren, was die Landesregierung NRW unternimmt, um ein Verbotsverfahren zu unterstützen. Eine Petition auf innn.it hat bereits 220.000 Unterschriften gesammelt.
Mir geht es vor allem darum, wie wir unsere Demokratie schützen können, falls es die AfD schafft, Ministerpräsidenti*innen in einer Landesregierung zu stellen. Wie würde die Arbeit eines Landesverfassungsschutzes in so einem Fall aussehen? Vielen Dank für die Beantwortung.
Guten Tag Alen D.,
Sie haben recht, die AfD ist eine Partei, die unsere Demokratie zutiefst verachtet. Sie sät Hass und fügt unserem Land und unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung großen Schaden zu. Die Correctiv-Recherche haben gezeigt, dass es bei der AfD nicht nur um eine irgendwie rechte oder rechtspopulistische Partei geht. Die AfD will ein anderes Land, das nicht auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung steht. Relevante Teile der Partei meinen es tatsächlich ernst mit ihren Umsturzplänen.
Ihre Deportationsfantasien gegen Menschen mit Migrationsgeschichte bedrohen konkret ein Viertel der Bürger*innen unserer Gesellschaft. Als direkt gewählter Abgeordneter für Köln ist es mir wichtig, zu betonen, was das unter anderem für die Bürger*innen meines Wahlkreises in Köln bedeuten würde: etwa 40 Prozent der Stadtbevölkerung liefe Gefahr, deportiert zu werden. Die Stadt wäre nicht mehr die, die wir kennen und lieben. Wir müssen die Pläne der AfD daher ernst nehmen und uns ihnen entgegenstellen – sie dürfen niemals Wirklichkeit werden.
Gerne möchte ich Ihnen im Folgenden ihre Frage nach einem AfD-Verbotsverfahren und dem Schutz unseres Rechtsstaates beantworten. Dabei kann ich aber nur meine Perspektive als Mitglied des Deutschen Bundestages und als Teil der Grünen Bundestagsfraktion schildern und nicht für die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen sprechen.
Durch Pläne wie die der AfD, werden unser Rechtsstaat, unsere Demokratie sowie ihre Institutionen derzeit massiv bedroht. Der Schutz des Rechtsstaates und seiner Institutionen hat für uns höchste Priorität. Deshalb sprechen wir uns auf Bundesebene für eine Gesetzesänderung zum verbesserten gesetzlichen Schutz des Bundesverfassungsgerichts aus. Leider hat die Union die unseres Erachtens konstruktiv geführten Gespräche zunächst abgebrochen. Das bedauern wir sehr. Mit Blick auf eine für eine Grundgesetzänderung notwendige Zweidrittelmehrheit werben wir dafür, dass die Union an den Verhandlungstisch zurückkehrt. Als Grüne im Bundestag werden wir uns auch weiterhin mit Nachdruck für eine Änderung des Grundgesetzes zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts einsetzen.
Unsere Sicherheitsbehörden behalten die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der AfD daher zu Recht im Blick und haben bislang schon diverse Partei-Gliederungen und Landesverbände als gesichert rechtsextrem eingestuft – zuletzt wurde auch die Einstufung der AfD-Jugendorganisation durch den Bundesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem gerichtlich bestätigt.
Ein Parteienverbot ist ein Instrument unserer Rechtsordnung, das von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes als wichtiges Werkzeug der wehrhaften Demokratie in die Verfassung aufgenommen wurde. Für Verbotsverfahren gibt es jedoch aus gutem Grund erhebliche verfassungsrechtliche Hürden, weshalb ein Verbotsantrag auf einer soliden rechtlichen Basis stehen muss. Dazu gibt es klare juristische Verfahren, die es zu befolgen gilt. Voraussetzung für einen Verbotsantrag gegen die AfD sollte ebenso sein, dass ein solches Verfahren juristisch Aussicht auf Erfolg hat. Dazu muss unseren Verfassungsschützenden ausreichend Beweismaterial vorliegen. Deswegen ist es so wichtig, dass unsere Verfassungsorgane ständig die Argumente des Für und Wider eines Verbots und die Beweislage sorgfältig abwägen und die demokratischen Parteien gerade vor dem Hintergrund unserer historischen Erfahrung alles tun, um sich den antidemokratischen Bestrebungen der AfD entgegenzustellen.
Gleichzeitig ist es an uns als überzeugte Demokrat*innen, den menschenfeindlichen Positionen der AfD Widerstand zu leisten und ihr den Nährboden zu entziehen. Die demokratischen Parteien und die Zivilgesellschaft haben in den vergangenen Wochen klar Farbe bekannt und vielfach Stellung bezogen. Auf Kundgebungen und Demonstrationen überall im Land haben viele Bürger*innen deutlich gemacht, dass sie rechtsextremes und menschenverachtendes Gedankengut in unserem Land nicht akzeptieren werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Sven Lehmann