Koalitionsvertrag: die Gemeinnützigkeit von Journalismus soll rechtlich abgesichert werden (Seite 97) - Ich wollte Sie fragen, was Sie tun, damit dieses Vorhaben umgesetzt wird? Vielen Dank
Guten Tag Paula P.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Non-Profit-Journalismus spielt eine entscheidende Rolle für die Stärkung von Journalist*innen und unserer informierten Gesellschaft. Er ergänzt die bestehenden Angebote von öffentlich-rechtlichem und privatwirtschaftlichem Rundfunk sowie der Presse, die häufig Schwierigkeiten haben, sich über Abonnements und Werbung zu finanzieren. Dadurch trägt er zu einer vielfältigeren Medienlandschaft bei. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag beschlossen, "Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus" zu schaffen (KoalV S.123).
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Ansatz vorgeschlagen, journalistische Initiativen im Rahmen des Bildungszwecks durch einen Anwendungserlass untergesetzlich zu regeln. Diese untergesetzliche Anpassung der Abgabenordnung wäre ein sinnvoller Schritt zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele. Allerdings würde ein gesetzlicher Eintrag noch mehr Rechtssicherheit bieten und die Finanzämter wirksamer entlasten. Daher setzt sich die Grüne Bundestagsfraktion dafür ein, Journalismus als gemeinnützigen Zweck in die Abgabenordnung im Zuge des Steuerfortentwicklungsgesetzes zu integrieren.
Diese Maßnahme würde nicht nur die Rahmenbedingungen für den Non-Profit-Journalismus verbessern, sondern auch die Vielfalt und Unabhängigkeit in der Medienlandschaft fördern.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Lehmann