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Sven Lehmann
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Frage von Felix H. •

Kann man unionsrechtlich widersprechen, dass personenbezogene Gesundheitsdaten, z. B. genetische, psychiatrische Daten etc., nicht in e-Patientenakten von leiblichen Verwandten verarbeitet werden?

Ist und, wenn ja, wie ist unter dem unionalen Primat der Datenminimierung und des Transparenzgebots (nach Art. 13, 14 DSGVO in einfacher, präziser, verständlicher Sprache, leicht zugänglich & transparent im Sinne der ständigen Rechtsprechung des EuGH) ein Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener, auf die eigene Person beziehbarer Gesundheitsdaten von Dritten, namentlich von leiblichen Verwandten, im Falle der mit höherschwelliger Widerspruchslösung einfachgesetzlich forcierten e-Patientenakte (https://tinyurl.com/24rkrf3b) möglich? Kann man widersprechen, dass auch dort z. B. genetische oder psychiatrische Daten nicht gespeichert und verarbeitet werden? "Damit personenbezogene Daten als Gesundheitsdaten im Sinne von [...] Art. 9 Abs. 1 DSGVO eingestuft werden können, genügt folglich, dass aus diesen Daten mittels gedanklicher Kombination oder Ableitung auf den Gesundheitszustand der betroffenen Person geschlossen werden kann." Urteil des EuGH vom 4.10.24 C‑21/23, Rn. 83.

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